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Gaspreise steigen ab Januar 2021 – Wechsel kann sich für Verbraucher lohnen


Wechsel kann sich lohnen
Vebraucher müssen sich auf höhere Gaspreise einstellen

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 18.11.2020Lesedauer: 2 Min.
Gaszähler (Symbolbild): Verbraucher haben bei einer Erhöhung der Gaspreise ein Sonderkündigungsrecht.Vergrößern des BildesGaszähler (Symbolbild): Verbraucher haben bei einer Erhöhung der Gaspreise ein Sonderkündigungsrecht. (Quelle: Winfried Rothermel/imago-images-bilder)
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Bis zum 20. November können Gasanbieter ihren Kunden noch Preisänderungen mitteilen. Vergleichsportale gehen davon aus, dass die Preise steigen werden. Doch das müssen Verbraucher nicht auf sich sitzen lassen.

Für viele Verbraucher wird im kommenden Jahr die Gasrechnung teurer. Nach Beobachtungen der Internet-Vergleichsportale Check24 und Verivox haben bereits zahlreiche Versorger Preiserhöhungen angekündigt. Check24 berichtete am Dienstag von 75 Grundversorgern, die den Gaspreis zum Jahreswechsel anheben oder dies bereits in den vergangenen Wochen getan haben.

Im Durchschnitt lägen die Preiserhöhungen bei 7,5 Prozent. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden bringe das zusätzliche Kosten von durchschnittlich 105 Euro pro Jahr.

CO2-Preis lässt Gaspreise steigen

Verivox registrierte bislang 104 angekündigte Preiserhöhungen zum Jahreswechsel. Die Mehrkosten bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden beliefen sich auf durchschnittlich 100 Euro pro Jahr. Während laut Verivox zwei Grundversorger eine Preissenkung um durchschnittlich 1,3 Prozent angekündigt haben, hat Check24 vier Preissenkungen um durchschnittlich 2,1 Prozent ermittelt.

Grund für die steigenden Gaspreise ist neben höheren Gasnetzgebühren vor allem der neue CO2-Preis, der im Januar 2021 startet. Pro Tonne werden zunächst 25 Euro fällig. Laut Umweltministerium bedeutet dies, dass Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer wird. Außerdem fällt zum Jahreswechsel die coronabedingte Senkung der Mehrwertsteuer weg. Dann zahlen Verbraucher wieder den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf ihre Gasrechnung.

Verbraucher haben Sonderkündigungsrecht

Gasanbieter haben noch bis zum 20. November Zeit, Preisänderungen an die Kunden weiterzugeben. Im Falle einer Preiserhöhung haben die Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Verbraucher können so in der Regel ohne Einhaltung einer Frist aus dem Vertrag und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Das kann sich lohnen: Die Bundesnetzagentur hatte erst in der vergangenen Woche darauf hingewiesen, dass mit einem Wechsel des Anbieters erhebliche Einsparungen möglich seien. Bei einem Wechsel aus der Gas-Grundversorgung zu einem Alternativanbieter hätte ein Haushalt demnach durchschnittlich 240 Euro im Jahr sparen können.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Pressemitteilung Verivox
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