Wechsel der Krankenkasse wird einfacher
Bislang mussten Versicherte mindestens 18 Monate lang einen Krankenkassenvertrag halten, bevor sie ihn kΓΌndigen konnten. Damit ist ab kommendem Jahr Schluss: Es reicht eine deutlich kΓΌrzere Frist.
FΓΌr Versicherte wird der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ab 2021 leichter. Sie kΓΆnnen kΓΌnftig bereits nach 12 Monaten Vertragsdauer den Anbieter wechseln. Bislang war das frΓΌhestens nach 18 Monaten mΓΆglich.
AuΓerdem kΓΆnnen sie sich ein KΓΌndigungsschreiben an ihre alte Kasse sparen. Ein Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse reicht in Zukunft aus, berichtet die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 1/2021). Alles Weitere regelten die Versicherer untereinander.
Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn man zu einer Kasse mit einem geringen Beitragssatz wechselt: Schon ein Prozent weniger kann je nach Einkommen mehrere hundert Euro Ersparnis pro Jahr bringen.
Wann Ihnen ein SonderkΓΌndigungsrecht zusteht
Die BefΓΌrchtung, dass viele Kassen aufgrund von Mehrausgaben durch Corona ihre BeitragssΓ€tze zum 1. Januar erhΓΆhen, bestΓ€tigte eine "Finanztest"-Umfrage unter den Kassen vorerst nicht. Sie blieben demnach fast immer gleich. Jedoch hatten nur 29 der 76 angeschriebenen Anbieter geantwortet.
Gut zu wissen: ErhΓΆht eine Kasse ihre ZusatzbeitrΓ€ge, die ΓΌber den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent hinausgehen, dann haben die Versicherten ein SonderkΓΌndigungsrecht β unabhΓ€ngig davon, wie lange sie Mitglied waren.
In dem Fall kann man bis zum Ende desjenigen Monats kΓΌndigen, in dem die hΓΆheren BeitrΓ€ge erstmals fΓ€llig werden. Die KΓΌndigung wird dann zum Ablauf des ΓΌbernΓ€chsten Monats wirksam.