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Doppelte Rentenbesteuerung – Bundesfinanzhof: Urteile fallen am 31. Mai


Bundesfinanzhof
Urteile zur doppelten Rentenbesteuerung fallen am 31. Mai

Von t-online, mak, fls

Aktualisiert am 19.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Der Bundesfinanzhof in München (Symbolbild): Hier werden Klagen gegen die Rentenbesteuerung behandelt.Vergrößern des BildesDer Bundesfinanzhof in München (Symbolbild): Hier werden Klagen gegen die Rentenbesteuerung behandelt. (Quelle: Peter Kneffel/dpa)
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Es sind Urteile, auf die Hunderttausende Senioren in Deutschland warten. Nach der mündlichen Verhandlung steht jetzt fest, wann der Bundesfinanzhof seine Entscheidungen verkündet.

Die Urteile zur potenziell verfassungswidrigen Doppelbesteuerung der Renten sollen am 31. Mai fallen. Das teilte der Bundesfinanzhof (BFH) am Mittwoch nach den Verhandlungen der entsprechenden Klagen mit.

Demnach will das Gericht die erste Entscheidung am besagten Tag um 10 Uhr mündlich verkünden. In einem zweiten Fall zur Doppelbesteuerung wird das Urteil eine Stunde später, um 11 Uhr, verkündet.

Bei beiden Klagen geht es um die grundsätzliche Frage, ob der Fiskus die Renten doppelt besteuert – im Arbeitsleben der Beitragszahler und anschließend im Alter während der Bezugszeit der staatlichen Zahlungen.

Sollte der BFH die aktuelle Rentenbesteuerung für verfassungswidrig erklären, könnte das Auswirkungen für Hunderttausende Rentner haben. Laut einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine FDP-Anfrage haben allein bis jetzt rund 142.000 Rentner Einspruch gegen die Besteuerung ihrer Renten eingelegt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Beobachtungen vor Ort
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