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Ikea in Frankreich muss Millionenstrafe zahlen


"Massenüberwachung"
Ikea muss in Frankreich Millionenstrafe zahlen

Von afp
15.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Ikea in Rennes, Frankreich (Symbolbild): Der Möbelkonzern muss eine hohe Strafe zahlen.Vergrößern des BildesIkea in Rennes, Frankreich (Symbolbild): Der Möbelkonzern muss eine hohe Strafe zahlen. (Quelle: Stephane Mahe/Reuters-bilder)
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Der Möbelkonzern Ikea hat in Frankreich jahrelang Mitarbeiter überwacht und ausgespäht. Nun muss das Unternehmen eine hohe Strafzahlung leisten. Auch der Ex-Konzernchef wird zur Rechenschaft gezogen.

Ikea ist in Frankreich zu einer Geldbuße von einer Million Euro verurteilt worden. Ein Gericht in Versailles sprach den schwedischen Möbelkonzern am Dienstag schuldig, hunderte Mitarbeiter über Jahre ausspioniert zu haben. Der frühere Konzernchef in Frankreich, Jean-Louis Baillot, wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil er das Bespitzelungs-System angeordnet hatte. Zudem soll er eine Geldbuße von 50.000 Euro zahlen.

Das Strafgericht in Versailles sprach Ikea wegen des "Sammelns persönlicher Daten mit betrügerischen Mitteln" schuldig. Die Anklage hatte einen Fall von "Massenüberwachung" gesehen. Sie forderte deshalb eine Geldbuße von zwei Millionen Euro für Ikea sowie drei Jahre Haft für den früheren Konzernchef, davon zwei zur Bewährung.

Skandal kam 2021 ans Licht

Ein Geschädigten-Anwalt hatte Ikea sogar regelrechte "Stasi"-Methoden vorgeworfen. Zwischen 2009 und 2012 sammelte Ikea laut den Ermittlern vertrauliche Informationen über fast 400 Mitarbeiter und Bewerber, etwa über mögliche Vorstrafen. Der Konzern beauftragte damit Privatdetektive und sogar Polizisten. Der Skandal kam 2012 durch Medienenthüllungen ans Licht.

Der Gewerkschafter Adel Amara äußerte sich als einer der Zivilkläger in dem Verfahren "zufrieden" über das Urteil, nannte die Strafe aber "ein wenig milde". Der frühere Konzernchef Baillot reagierte dagegen "schockiert", wie sein Anwalt mitteilte. Der Ex-Manager prüft demnach Rechtsmittel gegen das Urteil.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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