Fehlendes Auskunftsrecht Impfstatus unklar – Handwerker verlieren Aufträge
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Manche Handwerksfirmen verlieren Kunden, weil sie den Impfstatus ihrer Mitarbeiter nicht kennen. Der Präsident des deutschen Handwerks dringt deshalb darauf, die Auskunftspflicht auszuweiten.
Immer mehr Handwerksbetriebe bekommen Probleme, weil sie nicht wissen, ob ihre Mitarbeiter geimpft sind oder nicht. Nach Angaben des Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Hans Peter Wollseifer, müssen manche Firmen gar Aufträge verschieben, weil ihre Kunden eine Auskunft über den Impfstatus der Handwerker verlangen.
"Es kommt immer öfter vor, dass Kunden nur geimpfte oder genesene Handwerker bei sich ins Haus lassen wollen", sagte Wollseifer t-online. "Schon jetzt gibt es Betriebe, die Aufträge verschieben müssen oder verlieren, weil sie den Impfstatus ihrer Mitarbeiter nicht kennen."
Wollseifer bekräftigt deshalb seine Forderung, das Auskunftsrecht von Firmen auszuweiten. "Ich bin dafür, dass alle Handwerkerinnen und Handwerker mit Kundenkontakt Auskunft über ihren Impfstatus geben müssen – so lange, bis die Pandemie im Griff ist." Das betreffe beispielsweise Gesundheitshandwerker sowie Gebäude- und Textilreiniger, die in Kliniken oder Altenheimen arbeiten. Aber auch Betrieben, deren Angestellte ihre Dienstleistungen in Haushalten erbringen – etwa Maler, Elektriker oder Sanitärtechniker – dürfte ein solches Auskunftsrecht helfen.
Impf-Auskunftspflicht nur in bestimmten Berufen
Die Abfrage des Impfstatus von Beschäftigten ist für die meisten Arbeitgeber in Deutschland tabu. Nur den Betreibern von Kitas, Schulen, Pflegeheimen und Massenunterkünften gewährten Union und SPD zuletzt ein Auskunftsrecht über eine Corona-Impfung. In Arztpraxen und Krankenhäusern war das bereits seit Jahren möglich.
Die Union hatte eigentlich noch weiter gehen wollen und auf eine Auskunftspflicht in allen Betrieben in Deutschland gedrängt. Sie warf der SPD vor, eine generelle Impfstatus-Abfrage aus Rücksicht auf die Gewerkschaften verhindert zu haben. So hatten unter anderem die IG Metall und IG BCE, aber auch Gewerkschaften aus dem Bildungs- und Erziehungsbereich das grundsätzliche Auskunftsrecht abgelehnt.
- Gespräch mit Hans Peter Wollseifer