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Prämiensparen: Darum sollten Sparer aus Ostdeutschland bald handeln


Darum sollten Sparer aus Ostdeutschland bald handeln

Von dpa, mak

05.12.2021Lesedauer: 2 Min.
"Prämiensparen flexibel" der Sparkasse Mönchengladbach (Symbolbild): Viele Klauseln solcher Verträge sind ungültig.Vergrößern des Bildes"Prämiensparen flexibel" der Sparkasse Mönchengladbach (Symbolbild): Viele Klauseln solcher Verträge sind ungültig. (Quelle: Rüdiger Wölk/imago-images-bilder)
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Zahlreiche Prämiensparverträge, die vor allem von den Sparkassen angeboten wurden, enthielten unzulässige Klauseln. Jetzt warnt die Verbraucherzentrale: Bis zum Jahresende müssten betroffene Kunden handeln.

Im Streit um die Verzinsung alter Prämiensparverträge drohen die Ansprüche zahlreicher Kunden zum Jahresende zu verjähren. Das dürfte vor allem Kunden aus Ostdeutschland treffen, denn die Verjährung greift laut Verbraucherzentrale Sachsen etwa für die Erzgebirgssparkasse, die Kreissparkasse Bautzen, die Sparkasse Vogtland und die Sparkasse Mittelsachsen. Auch Ansprüche gegen Sparkassen aus Brandenburg und Sachsen-Anhalt könnten zum Jahresende verjähren, heißt es weiter.

Nach Einschätzung von Verbraucherschützer Andreas Eichhorn dürfte es im Schnitt um mehrere Tausend Euro pro Person gehen. "Es lohnt sich also aktiv zu werden und eine verjährungshemmende Maßnahme zu ergreifen, zum Beispiel durch Anschluss an eine Musterfeststellungsklage oder einen Antrag auf Schlichtung", sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.

Verträge enthielten ungültige Klauseln

Viele Prämiensparverträge, die in den 1990er und 2000er Jahren zu Hunderttausenden abgeschlossen wurden, enthielten unzulässige Klauseln. Diese berechtigten die Kreditinstitute, einseitig weitgehend frei den Zinssatz anzupassen. Auch Volks- und Raiffeisenbanken sind betroffen, in erster Linie aber die Sparkassen. Lesen Sie hier alles zum Prämiensparen.

Der Bundesgerichtshof hatte die Klauseln 2004 für unwirksam erklärt und sich in späteren Entscheidungen zu den Anforderungen geäußert – zuletzt dazu, wie die Ansprüche zu berechnen sind. Es bleiben aber Fragen offen.

Viele Sparverträge sind inzwischen ausgelaufen oder wurden gekündigt. Damit drohen die Ansprüche von Kundinnen und Kunden zu verjähren oder sind in ersten Fällen bereits verjährt. Verbraucherschützer werfen Sparkassen vor, auf Zeit zu spielen, und versuchen, mit Musterfeststellungsklagen Druck zu machen.

Kreditwirtschaft verweist auf offene Fragen

"Die betroffenen Sparkassen müssen endlich Verantwortung für ihre falschen Zinsberechnungen übernehmen", forderte der frühere Grünen-Politiker und Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende, Gerhard Schick. "Es ist höchste Zeit, dass wirklich alle Kunden informiert werden und in der Folge ihre Zinsen ausgezahlt bekommen. Profit sollte nicht alles sein. Erst recht nicht bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen."

Nach Auffassung der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), die die Interessen aller fünf Spitzenverbände der Branche vertritt, bleiben "wesentliche Fragen zur Zinsberechnung" nach dem jüngsten BGH-Urteil offen.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband wies darauf hin, dass es um Sparverträge gehe, "die wegen einer vergleichsweise hohen Prämie für die Kunden in allen Jahren der Laufzeit außerordentlich attraktiv waren und die Rendite der meisten anderen Anlageformen deutlich übertroffen haben".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Verbraucherzentrale Sachsen: "Prämiensparen: Verjährung stoppen – Schlichtungsverfahren eröffnen"
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