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EU ändert Mautregelung: Was das für Autofahrer bedeutet


Mehr Klimaschutz
EU ändert Mautregelung

Von t-online, fho

18.02.2022Lesedauer: 3 Min.
Schild zum Vignettenverkauf an der deutsch-österreichischen Grenze (Symbolbild): Die EU will mit den neuen Regeln Vorteile für erneuerbare Antriebe schaffen.Vergrößern des BildesSchild zum Vignettenverkauf an der deutsch-österreichischen Grenze (Symbolbild): Die EU will mit den neuen Regeln Vorteile für erneuerbare Antriebe schaffen. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)
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Mit einer neuen Mautregelung will die EU umweltfreundliche Antriebe bei Lkw und Pkw unterstützen. Die Mitgliedstaaten müssen die Änderungen bis 2023 umsetzen. Das bedeuten sie für Autofahrer.

Das EU-Parlament hat einem neuen Mautsystem zugestimmt. Das zentrale Element ist die Umstellung von einer zeit- auf eine entfernungsabhängige Mautgebühr für Lkw. Doch auch für Pkw und Busse gibt es Neuerungen. Die Mitgliedstaaten haben bereits zugestimmt und nun bis 2023 Zeit, das System einzuführen.

Die Regelung sieht vor, dass bereits ab 2023 Spediteure Vergünstigungen von mindestens 50 Prozent auf streckenbezogene Mautgebühren erhalten müssen, wenn ihre Flotte aus batterie- oder wasserstoffbetriebenen Lkw besteht. Alternativ können die Mitgliedstaaten entscheiden, eine zusätzliche CO2-Gebühr auf Verbrenner zu erheben.

Umstellung auf gefahrene Kilometer

Im Folgejahr sollen dann nur noch in Einzelfällen zeitabhängige Straßennutzungsgebühren erhoben werden. Ab 2030 sollen gar keine Vignetten mehr verkauft werden dürfen, die es Lkw erlauben, Straßen für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen. Stattdessen sollen künftig die tatsächlich zurückgelegten Kilometer maßgeblich für die Berechnung der Gebühr sein. Ausnahmeregelungen sind jedoch in begründeten Fällen möglich.

Mit der Regeländerung will die EU Anreize setzen, um auf emissionsfreie Lkw umzustellen. Denn noch sind fast 98 Prozent der in der EU zugelassenen Lastwagen ab 3,5 Tonnen mit Diesel betrieben. Damit verursachen die Lkw aktuell 23 Prozent der verkehrsbedingten Klimaemissionen in der EU. Aber die Nachfrage nach alternativen Antrieben steigt.

Kurzzeit-Vignetten für Autos

Auch für Busse und Autos gibt es Neuerungen. So soll es künftig für Autofahrer auch Kurzzeit-Vignetten geben, die nur für einen Tag oder eine Woche gelten. Zudem müssen ab 2026 umweltfreundliche Fahrzeuge bei den Kosten bevorzugt werden.

Die Mitgliedstaaten können bei Autos und Kleinbussen wählen, ob sie ein Vignetten- oder Mautsystem nutzen wollen. Die neue Regelung verpflichtet aber nicht dazu, eine Maut einzuführen. Wollen Mitgliedsländer damit nun beginnen, müssen sie sich aber an die EU-weiten Regeln halten.

Branchenverbände warnen vor doppelter Besteuerung

Branchenverbände begrüßten den Schritt. "Der neue Text ermöglicht einen stärker harmonisierten Rahmen für die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge in der gesamten Europäischen Union", teilte die Verbandsvereinigung Common Office mit. Im Common Office sind der deutsche Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL), der französische Spitzenverband Fédération Nationale des Transports Routiers (FNTR) und die Nordic Logistics Association (NLA) organisiert.

Dennoch warnt der Dachverband vor "einer doppelten oder gar dreifachen Besteuerung von CO2-Emissionen gleicher Herkunft" und fordert daher einen Stopp von nationalen Maßnahmen zur Besteuerung von CO2-Emissionen im Straßengüterverkehr zusätzlich zur Vignetten-Regel.

Kritik äußert der Verband darüber hinaus an der noch ungeklärten Verwendung der Mittel. Eine stärkere Zweckbindung der Mauteinnahmen wäre "unerlässlich gewesen".

Kritik an Flickenteppich

Die vielen Ausnahmen der Regelung und die Abkehr von der sogenannten Eurovignette sorgen für Kritik. "Die Frachtbranche hat gewonnen", sagte die grüne Europaabgeordnete Anna Deparny-Grunenberg.

"Es ist sehr bedauerlich, dass dieses Gesetz nach so langen und intensiven Verhandlungen jetzt unausgegoren auf dem Tisch liegt", sagte Barbara Thaler, Europaabgeordnete der ÖVP. Es gebe so viele unbestimmte Übergangsregeln und Ausnahmen, dass nicht einmal mehr klar sei, wann welche Neuerung tatsächlich eingeführt werde. "Man kann nicht auf der einen Seite den Green Deal fordern und auf der anderen Seite eine Reform der Straßenmaut beschließen, die löchriger ist als Schweizer Käse", so Thaler.

Verwendete Quellen
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