t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberImmobilienImmobilienrecht

Grundschuld löschen: Welche Kosten fallen an? | Grundbuch


Nicht immer sinnvoll
So viel kostet es, eine Grundschuld zu löschen


Aktualisiert am 11.03.2024Lesedauer: 3 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Paar steht vor einem HausVergrößern des Bildes
Der Traum vom eigenen Haus: Ohne einen Notar können Sie eine eingetragene Grundschuld im Grundbuch nicht löschen lassen. (Quelle: YakobchukOlena)

Ein Haus lässt sich leichter verkaufen, wenn die Grundschuld gelöscht ist. Das kostet aber Geld. Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen.

Wenn Sie als Hauseigentümer den Kredit für Ihre Immobilie und Ihr Grundstück vollständig zurückgezahlt haben, können Sie bei der Bank gemäß § 1144 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eine sogenannte Löschungsbewilligung beantragen, um die im Grundbuch eingetragene Grundschuld beim Grundbuchamt löschen zu lassen.

Sowohl Sie als auch Ihr Gläubiger, also die Bank, unterschreiben das Dokument. In der Regel verfügen die Banken über entsprechende Vordrucke für eine Löschungsbewilligung. Diese Unterlagen muss ein Notar beurkunden. Danach reichen Sie oder der Notar die Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt ein, das Ihren Antrag prüft und schließlich die Grundschuld löscht.

Mit der Einigung zwischen Ihnen und der Bank wird die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht. Danach gilt das Grundstück als schuldenfrei. Für diesen Prozess werden allerdings Gebühren fällig. Erfahren Sie hier, was es kostet, eine Grundschuld löschen zu lassen und warum Sie sich die Kosten sparen könnten.

Grundpfandrecht

Mit einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld, dem Grundpfandrecht, sichert sich die Bank als Kreditgeber Ihnen gegenüber ab. Das heißt: Im Fall, dass Sie Ihre Schulden nicht mehr begleichen oder die Kreditraten nicht mehr zahlen können, treten Sie die Immobilie an die Bank ab.

Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Zunächst einmal darf die Bank Ihnen für die Löschungsbewilligung keine Gebühren in Rechnung stellen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Bank gesetzlich verpflichtet, die Löschungsbewilligung zu erteilen, damit die Grundschuld gelöscht werden kann.

Kosten entstehen erst bei der eigentlichen Löschung der Grundschuld durch das Grundbuchamt. Für das Löschen können Notar und Grundbuchamt jeweils eine Gebühr von 0,2 Prozent des Grundschuldbetrages verlangen. Die Höhe der Kosten sind im § 34 GNotKG (Gerichts- und Notargesetz) in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis KV14140 festgelegt ("Löschung einer Urkunde").

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

Bei einer Grundschuld von 500.000 Euro würden sich die Kosten für die Löschung beispielsweise auf 2.000 Euro summieren (1.000 Euro für den Notar plus 1.000 Euro für das Grundbuchamt).

Wichtig zu wissen: Es ist normalerweise nicht möglich, die Grundschuld ohne Notar löschen zu lassen. Eine notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich. In der Regel leitet der Notar die Löschungsbewilligung an das Grundbuchamt weiter.

Zudem können weitere Gebühren anfallen: Die Bank ist beispielsweise berechtigt, die Notarkosten für die Ausfertigung der Urkunde in Rechnung zu stellen. Ebenso darf der Notar eine Gebühr verlangen, wenn er die Korrespondenz zwischen Ihnen, der Bank und dem Grundbuchamt übernimmt. Es können darüber hinaus weitere Kosten für Kopien und Porto anfallen.

So können Sie Kosten sparen

Wenn Sie Ihre Grundschuld nicht löschen lassen wollen, besteht in der Regel kein Risiko. Denn die Bank tritt die Grundschuld automatisch an Sie als Eigentümer ab, sobald Sie Ihre Darlehensschuld an sie zurückgezahlt haben. Die Grundschuld wandelt sich dann in eine Eigentümergrundschuld um und die Bank verliert ihr Recht an der Grundschuld.

Sie sollten jedoch die Löschungsbewilligung (siehe oben) beantragen und unterschreiben. Damit haben Sie einen Nachweis, dass Sie Ihren Kredit bei der Bank vollständig zurückgezahlt haben, ohne die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen. In diesem Fall fallen keine Notar- und Grundbuchamtskosten an.

Es ist sinnvoll, die Grundschuld im Grundbuch bestehen zu lassen, wenn Sie zum Beispiel später bei der gleichen Bank ein weiteres Darlehen aufnehmen wollen, um Ihr Haus zu modernisieren. So sparen Sie viel Zeit und Kosten, denn Sie müssen die Grundschuld nicht erneut eintragen lassen. Erfahren Sie hier mehr über den Ablauf, wie die Grundschuld eingetragen wird.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website