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Steuererklärung: Diese neuen Formulare und Anlagen wurden eingeführt


Änderungen für 2023
Steuererklärung: Diese neuen Formulare und Anlagen gibt es


Aktualisiert am 13.03.2024Lesedauer: 3 Min.
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Einkommensteuererklärung: Bei den Steuerformularen für 2023 gibt es zahlreiche Erweiterungen und neue Formulierungen.Vergrößern des Bildes
Einkommensteuererklärung: Bei den Steuerformularen für 2023 gibt es zahlreiche Erweiterungen und neue Formulierungen. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)

Anlage N, Anlage AV, Anlage R – die Dokumente für die Steuererklärung sind vielfältig. Jetzt kommen noch ein paar Neuheiten hinzu.

Irgendwas ändert sich immer bei den Steuergesetzen, doch nicht jedes Mal ist deshalb gleich eine neue Anlage nötig. Für das Steuerjahr 2023 ist aber genau das der Fall: Die Steuererklärung erweitert sich um zwei komplett neue Formulare. Außerdem werden bestehende Anlagen geändert und Zeilen hinzugefügt. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Neu: Anlage N Doppelte Haushaltsführung

Wer einen Zweitwohnsitz hat, um nicht täglich zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln zu müssen, kann einen Teil der Kosten dafür von der Steuer absetzen. Bisher nutzten Sie dafür den Abschnitt zu Werbungskosten in der Anlage N. Für den Veranlagungszeitraum 2023 gibt es nun eine neue, eigene Anlage: die Anlage N Doppelte Haushaltsführung.

Dort können Sie dann separat von Ihren sonstigen Werbungskosten Ausgaben für die Unterkunft sowie Fahrtkosten, Kosten für Einrichtungsgegenstände und Hausrat, Verpflegungsmehraufwendungen und Umzugskosten angeben.

"Die Anlage beinhaltet auch neue Zeilen zur doppelten Haushaltsführung im Ausland, um den Verpflegungsmehraufwand genau berechnen zu können", erklärt die VLH. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine doppelte Haushaltsführung geltend zu machen.

Änderung in der klassischen Anlage N

Und noch eine Neuerung betrifft die Werbungskosten: Wollen Sie das Finanzamt an Ausgaben beteiligen, die Ihnen entstehen, weil Sie zu Hause arbeiten, haben Sie dafür ab 2023 nur noch zwei Möglichkeiten. Und das spiegelt sich in der Aufmachung der regulären Anlage N wider.

Option 1: das häusliche Arbeitszimmer. "Sämtliche Kosten für das Arbeitszimmer sind als Werbungskosten absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet", teilt die VLH mit. Wer die vollen Kosten für sein Arbeitszimmer in der Steuererklärung angeben wolle, müsse die Ausgaben anteilig ermitteln – also für Gas, Wasser, Strom, Miete oder auch Versicherungen. "Ab 2023 kann für das Arbeitszimmer alternativ die Pauschale von 1.260 Euro geltend gemacht werden, so spart man sich das Suchen und Ausrechnen von Belegen", heißt es weiter.

Option 2: die Homeoffice-Pauschale. Wer nicht die Bedingungen für ein echtes Arbeitszimmer erfüllt, kann den heimischen Arbeitsplatz trotzdem angeben. Dafür gibt es ab dem Steuerjahr 2023 ebenfalls eine Pauschale von maximal 1.260 Euro; 2022 waren noch lediglich bis zu 600 Euro möglich.

"Allerdings darf diese nur für tatsächlich im Homeoffice verbrachte Arbeitstage in der Steuererklärung eingetragen werden", so die Experten. Pro Tag können 6 Euro anerkannt werden, und das für maximal 210 Tage (210 Tage x 6 Euro = 1.260 Euro).

Anlage SO: Neuer Abschnitt

Die Anlage SO (Sonstige Einkünfte) benötigten Sie bisher, wenn Sie zum Beispiel Unterhaltsleistungen oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften erhalten haben. 2023 kommt ein weiterer Grund hinzu: der Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum.

Denn bereits im Februar dieses Jahres hat Deutschlands höchstes Steuergericht, der Bundesfinanzhof, entschieden, dass virtuelle Währungen als sogenannte andere Wirtschaftsgüter gelten. "Das hat zur Konsequenz, dass Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn die Haltefrist weniger als zwölf Monate beträgt", erklärt die VLH.

In der Anlage SO spiegelt sich das in einem eigenen Abschnitt wider, der sich mit Kryptowährungen und anderen sogenannten Tokens befasst. Geben Sie dort die Kauf- und Verkaufsdaten sowie eventuelle Werbungskosten an, die Ihnen beim Handel entstanden sind.

Neu: Anlage V Sonstiges

Ebenfalls umfangreicher wird die Anlage V: Sie verlängert sich um die Anlage V Sonstiges. Darin sollen alle Einkünfte eingetragen werden, die Ihnen aus einer Grundstücksgemeinschaft oder Einnahmen aus einer Untervermietung entstehen. Die bisherige Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wächst damit auf vier Seiten an.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: "Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.: Wichtige Änderungen in der Steuererklärung 2023: Neue Anlagen und Abschnitte"
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