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Krankenkasse: Zuzahlungen von der Steuer absetzen – so geht's


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Diese Zuzahlungen können Sie von der Steuer absetzen

Von t-online, cho

Aktualisiert am 01.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Physiotherapeut behandelt eine Patientin (Symbolbild): Zuzahlungen für Krankengymnastik können Sie in der Steuererklärung angeben.
Physiotherapeut behandelt eine Patientin (Symbolbild): Zuzahlungen für Krankengymnastik können Sie in der Steuererklärung angeben. (Quelle: Photology2000/imago images)
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Nicht alle Krankheitskosten werden von der Kasse übernommen. Doch es gibt einen Weg, Geld zurückzubekommen: die Steuererklärung.

Bald bis zu 2.000 Euro Selbstbeteiligung für Kassenpatienten? Mit dieser Forderung hatte kürzlich der Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen für Aufsehen gesorgt (mehr dazu hier). Doch schon jetzt zahlen Krankenkassen und Zusatzkrankenversicherungen nicht alle Kosten, die für die Behandlung einer Krankheit nötig sind.

Solche Ausgaben können Sie sich unter Umständen wiederholen: indem Sie sie als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. hin.

Folgende Krankheitskosten können Sie demnach grundsätzlich absetzen:

  • Arztbesuche
  • Bewegungstherapien
  • Brille oder Kontaktlinsen
  • Geburt eines Kindes
  • Haarausfall oder ein Toupet
  • Homöopathie
  • Impfungen
  • Krankengymnastik
  • Logopädische Behandlungen
  • Künstliche Befruchtungen
  • Zahnarztbehandlungen
  • Zahnspange
  • Verschriebene Medikamente wie Antidepressiva oder Antiallergika

Kürzung um zumutbaren Eigenanteil

Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Die Angaben senken Ihre Steuerlast erst dann, wenn Sie so hoch sind, dass sie die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschreiten. "Berücksichtigt werden dabei die Höhe ihrer Jahreseinkünfte, der Familienstand und die Anzahl der Kinder", heißt es bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe. "Dementsprechend liegt die Belastungsgrenze zwischen einem und sieben Prozent."

Ein Beispiel macht es deutlicher: Nehmen wir an, Sie haben als Paar mit zwei Kindern Einkünfte von 50.000 Euro im Jahr. Dann hätte Ihr zumutbarer Eigenanteil im Jahr 2022 rund 1.350 Euro betragen. Bis zu dieser Grenze können Sie also keine Krankheitskosten absetzen – alles, was darüber liegt, hingegen schon.

Das Finanzamt erkennt zudem nur unmittelbare Krankheitskosten an. Das sind Ausgaben, "die Patienten für die Heilung einer Krankheit oder die Linderung ihrer Folgen entstehen. Ausgaben für eine Krankheitsvorbeugung können in der Regel nicht abgesetzt werden", so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.

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Verwendete Quellen
  • Mitteilung des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
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