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Positiver Corona-Test? Wer trotzdem zur Arbeit muss


Aktuelle Regeln
Wer muss mit positivem Coronatest zur Arbeit?

Von dpa
Aktualisiert am 15.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Positiver Coronatest (Symbolbild): Seit März sind viele Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben.Vergrößern des BildesPositiver Coronatest (Symbolbild): Seit März sind viele Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben. (Quelle: Bihlmayerfotografie/imago-images-bilder)
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Nach mehreren Jahren starker Reglementierung gelten nun viele Corona-Schutzmaßnahmen nicht mehr. Ein Überblick über aktuelle Rechte und Pflichten.

Seit Anfang März sind die meisten Corona-Schutzmaßnahmen hierzulande aufgehoben. Die Isolationspflicht für Personen, die Corona positiv sind, gilt inzwischen bundesweit nicht mehr. Doch bedeutet das auch, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Corona-Test positiv ausfällt, zur Arbeit kommen müssen?

Symptomfrei und positiv

Ja. Denn dort, wo gemäß den landesrechtlichen Verordnungen keine Isolationspflicht mehr besteht, sind Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, zur Arbeit zu gehen, sofern sie symptomfrei sind, so Juristin Anke Marx von der Arbeitskammer des Saarlandes. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Generell gilt außerdem nach wie vor: Wer Symptome hat, sollte zu Hause bleiben – und sich seine Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen lassen. Bis Ende März 2023 sind Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Tage per Telefon möglich. Die Krankschreibung kann dann noch einmal um bis zu sieben weitere Tage telefonisch verlängert werden.

Keine einheitliche Reglung

Im Gesundheitsbereich gelten je nach Bundesland andere Regelungen. Teilweise besteht hier weiterhin ein Tätigkeits- und Betretungsverbot für positiv Getestete. Welche Regelungen für Infizierte im jeweiligen Bundesland gelten, lässt sich über die Website Infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) einzeln aufrufen.

Maskenpflicht am Arbeitsplatz

In verschiedenen Bundesländern gibt es anstelle der Isolationspflicht noch Regelungen für Infizierte. In Hessen müssen Corona-Positive etwa weiterhin fünf Tage lang außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske zu tragen. Auch im Saarland gilt dies – solange Sie nicht mit einem Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen im Freien arbeiten oder sich in einem Raum aufhalten, der nur von Ihnen genutzt wird.

Geht man in diesen Fällen mit positivem Corona-Test zur Arbeit, muss man also je nach Gegebenheiten vor Ort mit Maske arbeiten oder im Einzelbüro. Marx zufolge besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer "kein Wahlrecht zwischen Absonderung oder Maskenpflicht". Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, auf die Einhaltung der Arbeitsschutzregelungen zu achten. "Insbesondere sind Pausen für das Tragen der Maske zu ermöglichen", so Marx.

Dort, wo bereits Homeoffice-Vereinbarungen getroffen wurden, kann der Arbeitgeber für positiv Getestete in der Regel aber auch die Arbeit von zu Hause anordnen, so Marx. Dann müssten Infizierte im Homeoffice arbeiten – sofern das im Einzelfall zumutbar ist.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Infektionsschutz.de
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