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Urteil: Supermärkte dürfen Schockbilder auf Zigaretten verdecken


Urteil zum möglichen Musterprozess
Supermärkte dürfen Zigaretten-Schockbilder an der Kasse verdecken

dpa, Carsten Hoefer

Aktualisiert am 05.07.2018Lesedauer: 1 Min.
SupermarktkasseVergrößern des BildesSupermarktkasse: Laut einem Urteil müssen Supermärkte die Warnbilder auf Zigarettenschachteln an der Ladenkasse nicht sämtlichen Kunden präsentieren. (Quelle: Armin Weigel/dpa-bilder)
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Müssen in den Zigarettenregalen an Supermarktkassen demnächst Bilder von Krebsgeschwüren, schwarzen Lungen und verfaulten Zähnen ausgestellt werden? Ja, sagt der bayerische Verein Pro Rauchfrei – und hat geklagt. Das Landgericht München hat jetzt sein Urteil hierzu verkündet.

Das Münchner Landgericht hat ein Urteil mit Signalwirkung für Tabakindustrie und Einzelhandel gesprochen: Supermärkte müssen die Schockbilder auf Zigarettenschachteln an der Ladenkasse nicht sämtlichen Kunden präsentieren, sondern dürfen diese im Verkaufautomaten verdecken. Denn die Produktpräsentation in den Automaten ist nicht Teil der Verkaufsverpackung, wie die 17. Handelskammer in dem verkündeten Urteil entschieden hat. Verboten wäre demnach nur, wenn die Bilder von Krebsgeschwüren und verfaulten Zähnen auf den Zigarettenschachteln abgeklebt würden. Die Tabakerzeugnisverordnung, die die Schockbilder vorschreibt, gilt nach Einschätzung der Richter aber nicht für die Verkaufsautomaten.

Streit könnte bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen

Damit ist die bayerische Anti-Tabak-Initiative Pro Rauchfrei mit dem Versuch gescheitert, zwei Edeka-Supermärkte in der bayerischen Landeshauptstadt dazu zu zwingen, die Schockbilder auch in den Verkaufsautomaten an der Ladenkasse aufzudecken. In dem Verfahren ging es nur um diese zwei Läden, doch sieht der Verein das als Musterprozess. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Gawinski und die Kammer ließen aber die Berufung zu. Pro Rauchfrei hatte schon vorher angekündigt, im Falle einer Niederlage den Streit bis zum Europäischen Gerichtshof weiterführen zu wollen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • dpa
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