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Pflege: Bei dieser Abrechnung sparen Sie


Merhkosten vermeiden
Pflege: Bei dieser Abrechnung sparen Sie

Von dpa-tmn
25.11.2019Lesedauer: 1 Min.
Eine Frau hält die Hand einer anderen Frau: Pflegebedürftige können bei der Kombipflege die Unterstützung eines Pflegedienstes bekommen. (Symbolbild)Vergrößern des BildesEine Frau hält die Hand einer anderen Frau: Pflegebedürftige können bei der Kombipflege die Unterstützung eines Pflegedienstes bekommen. (Symbolbild) (Quelle: Ridofranz/getty-images-bilder)
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Das Modell der Kombipflege wird immer häufiger in Betracht gezogen. Dabei gibt es zwei Abrechnungsvarianten. Welche Vor- und Nachteile hat die flexible monatliche Abrechnung und wann müssen Sie Mehrkosten selbst tragen?

Manche Menschen pflegen ganz allein – andere haben Hilfe rund um die Uhr. Deutlich häufiger ist jedoch, dass Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen eine Mischung aus Pflegegeld und Sachleistungen bekommen, in Form von Unterstützung durch einen Pflegedienst zum Beispiel. Das Modell heißt Kombipflege, wie die Zeitschrift "Pflege und Familie" (Ausgabe 4/2019) schreibt.

Die flexible monatliche Abrechnung ist beliebter

Zwei Abrechnungsvarianten gibt es bei der Kombipflege. Beliebter und oft auch besser ist die flexible monatliche Abrechnung. Dabei prüft die Kasse jeden Monat, wie teuer die Sachleistungen waren, und zahlt den Rest dann als Pflegegeld aus. Der Nachteil dabei: Die Auszahlung kommt immer mit Verzögerung – also dann, wenn zum Beispiel die Rechnung des Pflegedienstes vorliegt.


Wer das nicht will, kann auch feste Prozentsätze für Geld- und Sachleistungen festlegen. Dann gibt es das Geld den Angaben zufolge jeweils schon zu Monatsbeginn. Ändern lässt sich diese Aufteilung aber erst nach einer Frist von sechs Monaten – oder in Ausnahmefällen, wenn Pflegende zum Beispiel selber krank werden. Und: Eventuelle Mehrkosten für Sachleistungen müssen Pflegebedürftige oder Angehörige bei dieser Variante selber tragen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa/tmn
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