ZahnĂ€rztlichen Notdienst nur fĂŒr akute FĂ€lle aufsuchen
Ein Ziehen im Zahn oder raue Kanten: Normalerweise suchen Betroffene dann einen Zahnarzt auf. An Feiertagen sollte das allerdings nur bei NotfĂ€llen geschehen â darauf verweist eine Vereinigung.
Die KassenzahnĂ€rztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) hat dazu aufgerufen, Praxen an den Feiertagen und in den Weihnachtsferien nur in absoluten NotfĂ€llen aufzusuchen. "Kein Fall fĂŒr den Notdienst sind raue Zahnkanten oder wacklige (Milch-)ZĂ€hne, die nicht wehtun", teilt der Vorstandsvorsitzende Christian Berger mit. Auch nicht jede herausgefallene FĂŒllung mĂŒsse sofort ersetzt werden.
Nur fĂŒr akute FĂ€lle vorgesehen
"Der Notdienst ist dafĂŒr da, in akuten FĂ€llen Schmerzen zu lindern", sagt Berger. HierfĂŒr stehen nach telefonischer Terminvereinbarung bayernweit ĂŒber tausend ZahnĂ€rzte zur VerfĂŒgung. Weil sich wegen des Coronavirus auch in den Praxen nur eine bestimmte Anzahl an Personen gleichzeitig aufhalten darf, kann es laut KZVB zu Wartezeiten kommen.