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Brustkrebs: Ärzte haften für eine verspätete Brustkrebsuntersuchung.


Krankheiten & Symptome
Ärzte haften für verspätete Brustkrebsuntersuchung

Von dpa
26.09.2013Lesedauer: 1 Min.
Brustkrebs: Ein Arzt muss eine Brustkrebsuntersuchung rechtzeitig verordnen.Vergrößern des BildesEin Arzt muss eine Brustkrebsuntersuchung rechtzeitig verordnen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Verordnet ein Arzt einer Patientin eine Mammografie zu spät, haftet er, wenn die Frau in der Zwischenzeit an Brustkrebs erkrankt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Eine Frau, die sich jedes Jahr von ihrem Frauenarzt auf Brustkrebs untersuchen ließ und dennoch daran erkrankte, hatte zuvor geklagt.

Frau verklagte ihren Frauenarzt

Nach einer Mammografie im Jahr 2001 riet der Mediziner ihr, diese Untersuchung erst 2010 zu wiederholen. Dabei wurden Anzeichen von Brustkrebs entdeckt, und die Frau musste operiert werden. Sie bekam außerdem eine Strahlen- und eine Chemotherapie. Sie klagte auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil sie der Ansicht war, dass ihre Erkrankung früher hätte entdeckt werden können.

Arzt hätte Mammografie früher empfehlen sollen

Die Richter gaben ihr Recht: Der Arzt hätte ihr schon 2008 zur Mammografie raten sollen, weil die Untersuchung zu dem Zeitpunkt als einzig sicheres Verfahren gegolten habe, welches das Risiko eines tödlichen Krankheitsverlaufs verringern konnte. Außerdem stellte das Gericht einen groben Behandlungsfehler fest.

Ein Medikament erhöhte das Brustkrebsrisiko

Die Frau, die stets auf eine Minimierung der Brustkrebsgefahr wertgelegt habe, habe vom Arzt ein Medikament verschrieben bekommen, das das Brustkrebsrisiko steigerte. Es sei wahrscheinlich, dass sich bei einer früheren Krebsdiagnose noch keine Metastasen gebildet hätten und die Behandlung insgesamt weniger belastend gewesen wäre.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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