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Neuer Gesetzentwurf: Was Geimpfte und Genesene bald wieder tun dürfen


Entwurf zur Bundesverordnung
Was Geimpfte und Genesene bald wieder tun dürfen

Von dpa, pdi

Aktualisiert am 30.04.2021Lesedauer: 3 Min.
Eine Corona-Impfung in Ehingen in Baden-Württemberg: Laut einem Gesetzesentwurf sollen Geimpfte in Deutschland künftig Sonderrechte erhalten.Vergrößern des BildesEine Corona-Impfung in Ehingen in Baden-Württemberg: Laut einem Gesetzesentwurf sollen Geimpfte in Deutschland künftig Sonderrechte erhalten. (Quelle: dpa-bilder)
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Bund und Länder ringen in der Corona-Pandemie um die Rückgabe von Rechten an Geimpfte. Ein Verordnungsentwurf von Justizministerin Lambrecht sieht nun weitreichende Änderungen vor.

Vollständig Geimpfte und Genesene sollen in der Corona-Krise wieder mehr Rechte bekommen. Insbesondere von Auflagen für private Treffen und nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sollen diese Gruppen ausgenommen werden.

Das geht aus einem Verordnungsentwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das Justizministerium versandte den Vorschlag am Donnerstag an die anderen Bundesministerien. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Wenn es nach der SPD geht, soll das in der kommenden Woche geschehen.

Diese Regelungen plant das Justizministerium für vollständig Geimpfte und Genesene:

  • Besuch von Ladengeschäfte und Zoos ohne Test, auch Dienstleistungen wie Friseur oder Fußpflege sind ohne Test möglich.
  • Die Ausgangsbeschränkungen entfallen.
  • Keine Beschränkungen für private Treffen, sofern sich in der Gruppe nur vollständig Geimpfte und Genesene befinden.
  • Die Quarantänepflicht bei Einreisen aus Risikogebieten fällt weg. Ausnahme ist jedoch die Einreise aus einem Virusvariantengebiet.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Maske und einhalten der Abstandsregeln besteht dagegen weiterhin.
  • Für Menschen mit Covid-19-Symptomen wie Atemnot oder Geruchs- und Geschmacksverlust sollen die neuen Freiheiten nicht gelten.

Als Beleg für eine vollständige Impfung dienen kann demnach ein Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch. Die Impfung muss mit einem beim bundeseigenen Paul-Ehrlich-Institut gelisteten Impfstoff gemacht worden sein. Und es müssen "seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen" sein. Dies ist meist die zweite Spritze, beim Präparat von Johnson & Johnson reicht eine. Bei Genesenen soll generell der Nachweis einer Impfdosis reichen.

Spahn: "Wenn wir uns einig sind, geht's schnell"

Dass man genesen ist, soll man ebenfalls belegen müssen - und zwar mit einem Nachweis eines positiven PCR-Labortests, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Auch dieser Nachweis soll auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch und auf Papier oder elektronisch möglich sein. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, wenn man den Original Test-Nachweis nicht mehr habe, könne man sich dies bei derselben Stelle auch noch einmal nachträglich bescheinigen lassen. Man muss außerdem frei von Krankheitssymptomen sein.

Gesundheitsminister Spahn sagte am Donnerstag, ein Gleichstellen mit negativ Getesteten etwa bei Friseurbesuchen oder Einreisen sei ein relativ einfach zu klärender Teil. Bei anderen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gehe es aber um schwierige Abwägungen. Für ein rasches Vorgehen wolle die Regierung Bundestag und Bundesrat früh in Abstimmungen über eine Verordnung einbeziehen. "Wenn wir uns einig sind, geht's schnell." Der "späteste" Termin für eine abschließende Entscheidung des Bundesrats sei der 28. Mai.

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Lambrecht: "Es geht hier nicht um Sonderrechte oder Privilegien"

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: "Das Grundgesetz lässt Einschränkungen unserer Grundrechte nur zu, wenn es hierfür eine besondere Rechtfertigung gibt. Der Schutz von Leben und Gesundheit in der Pandemie ist eine solche Rechtfertigung. Wenn aber jetzt belegt ist, dass von vollständig Geimpften und Genesenen keine besondere Gefahr mehr ausgeht, dann müssen wir die Einschränkungen ihrer Grundrechte zurücknehmen. Es geht hier nicht um Sonderrechte oder Privilegien, sondern um ein zentrales Gebot unseres Rechtsstaats."

Die SPD verlangte bei der Entscheidung mehr Tempo. Sonst drohten gerichtliche Beschlüsse, sagte Rechtsexperte Johannes Fechner der dpa. Es müsse vermieden werden, dass das Bundesverfassungsgericht die Bundes-Notbremse aufhebe "mit der denkbaren Begründung, dass diese nicht zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften differenziert".

Opposition und einige Länder hatten der Bundesregierung zuvor vorgeworfen, sie zögere die Verabschiedung der Ausnahme-Regelung bewusst hinaus. Mehrere Bundesländer sind bereits aktiv geworden und haben Geimpfte mit negativ Getesteten gleichgestellt, etwa beim Zugang zu Läden und Dienstleistungen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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