t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandInnenpolitik

Höhere Erbschaftssteuer? Markus Söder prüft Verfassungsklage


"Das ist total unfair"
Höhere Erbschaftssteuer? Söder prüft Verfassungsklage

Von dpa
Aktualisiert am 08.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Markus Söder: Die in Bayern angewendete Vorbeugehaft gegen Klimaaktivisten hält Experte Wolfgang Kraushaar für falsch.Vergrößern des BildesMarkus Söder: Der bayerische Ministerpräsident will eine regionalisierte Erbschaftssteuer. (Quelle: Dwi Anoraganingrum)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Das Vererben von Immobilien könnte im kommenden Jahr teurer werden. Bayerns Ministerpräsident Söder hält das für ungerecht.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder prüft eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die geplante Erhöhung der Erbschaftsteuer. Das sagte er in einem Interview mit "Bild". Die neuen Regeln seien ungleich und damit ungerecht. Für die geplante Erhöhung im Jahressteuergesetz kritisierte der CSU-Vorsitzende Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).

Es sei fatal, dass "gerade ein FDP-Minister Steuern erhöht und gleichzeitig Rekordschulden macht. Das ist total unfair gegenüber vielen Erben von kleinen Häusern der Eltern."

Söder will Regionalisierung

Der Bundestag hatte am Freitag das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte demnach teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

Söder sagte, seine Regierung sei für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Es sei nicht fair, Grundstückspreise in Garmisch-Partenkirchen und in Greifswald miteinander zu vergleichen. "Wir brauchen höhere Freibeträge für Erben von Elternhäusern oder Wohnungen", sagte der CSU-Chef.

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer hatte vor allem die Union bereits vor einer Erhöhung durch die Hintertür gewarnt. Konkret geht es vor dem Hintergrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts um eine Anpassung bei der Wertermittlung von Immobilien. Deswegen könnten auf Erben größerer Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2023 höhere Kosten zukommen. Bayern hat sich im Bundesrat bereits für eine Erhöhung von Freibeträgen eingesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website