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FDP will Freibeträge bei Erbschaftssteuer erhöhen


Vererbte Immobilien
FDP will Freibeträge bei Erbschaftssteuer erhöhen

Von afp
21.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Christian Dürr: Der FDP-Fraktionschef will eine Mehrbelastung für Erben vermeiden.Vergrößern des BildesChristian Dürr: Der FDP-Fraktionschef will eine Mehrbelastung für Erben vermeiden. (Quelle: Michael Kappeler/dpa-bilder)
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Wer eine Immobilie erbt, muss ab dem nächsten Jahr mit einer höheren Erbschaftssteuer rechnen. Die FDP will das vermeiden.

Wegen einer Gesetzesänderung könnten auf Erbinnen und Erben größerer Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2023 hohe Kosten für die Erbschaftssteuer zukommen –die FDP will dies nun noch verhindern. Die höheren Abgaben beträfen "keinesfalls nur Menschen mit hohem Einkommen", sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr am Montag in Berlin.

Insbesondere auf vererbte Immobilien könnten ab 2023 wegen der stark gestiegenen Verkaufspreise kostspielige Zahlungen zukommen. Die FDP wolle sich nun in der Koalition dafür einsetzen, dass die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer entsprechend erhöht werden, so Dürr.

Freibeträge aufgrund gestiegener Immobilienpreise schnell überschritten

Hintergrund der Debatte ist eine Regelung aus dem Jahressteuergesetz 2022, das noch von der CDU-geführten Vorgängerregierung verabschiedet worden war. Diese setzte damit eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um, nach der Immobilienwerte künftig für steuerliche Zwecke möglichst nahe am Verkaufswert veranschlagt werden müssen. Das Gesetz sieht keine höheren Freibeträge bei der Vererbung vor – derzeit liegen sie etwa für Kinder bei 400.000 Euro.

Da die Verkaufspreise für Immobilien in den vergangenen Jahren insbesondere in Ballungsräumen massiv gestiegen sind, könnten die aktuellen Freibeträge etwa bei vererbten Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern deutlich über dieser Schwelle liegen – darauf würde dann Erbschaftssteuer fällig.

FDP-Fraktionschef Dürr wies am Montag darauf hin, dass die Koalition sich vorgenommen habe, die Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich zu belasten. Dies müsse auch für die Erbschaftssteuer gelten. Eine Erhöhung der Freibeträge wäre "unbürokratisch möglich".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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