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AfD klagt gegen Verfassungsschutz nach Einstufung als rechtsextremistisch


Nach der neuen Einstufung
AfD klagt gegen Verfassungsschutz

Von t-online, afp
05.05.2025 - 16:54 UhrLesedauer: 2 Min.
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AfD-Parteivorsitzende Alice Weidel und Tino Chrupalla: Die Parteispitze spricht von unwahren Behauptungen. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa)
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Der Verfassungsschutz sieht die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" an. Dagegen klagt die Partei jetzt – doch beim zuständigen Gericht blitzte sie schon einmal ab.

Nach der Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" klagt die AfD gegen den Verfassungsschutz. Die Partei reichte nach eigenen Angaben am Montagmorgen ihr Klageschreiben beim Verwaltungsgericht Köln ein. Währenddessen ging die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren weiter: Grünen-Chefin Franziska Brantner forderte Gespräche dazu mit den anderen Bundestagsfraktionen.

Der Verfassungsschutz hatte am Freitag nach einer jahrelangen Prüfung eine Neubewertung der AfD vorgelegt und die gesamte Partei als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Grund dafür sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei". Bislang war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.

Gericht wies frühere AfD-Klage zurück

Die AfD kündigte bereits am Freitag an, sich gegen die Einstufung juristisch zur Wehr zu setzen. In einer über ihre Anwälte verbreiteten Abmahnung wurde der Verfassungsschutz aufgefordert, bis Montagmorgen eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte das nicht passieren, werde der Bundesvorstand Klage einreichen. Dieser Schritt wurde nun vollzogen.

In der 195-seitigen Klageschrift fordert die Partei das Bundesamt für Verfassungsschutz auf, es zu unterlassen, sie als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" einzuordnen. Die AfD fordert dies vor dem Verwaltungsgericht Köln sowohl per Klage als auch per Eilantrag. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in der nordrhein-westfälischen Stadt seinen Sitz. Das dortige Verwaltungsgericht hatte deshalb bereits 2022 zur Einstufung der AfD zum Verdachtsfall geurteilt – und diese für rechtens erklärt.

AfD von Parteifinanzierung ausschließen?

Die designierte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte am Montag, dass "in den nächsten Tagen und Wochen" das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD ausgewertet werden müsse. Es gebe "Instrumente", um gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen vorzugehen. Hubig nannte etwa einen möglichen Ausschluss aus der Parteienfinanzierung und die Frage der Besetzung von Ausschussposten im Bundestag.

Ein AfD-Verbotsverfahren hält die SPD-Ministerin indes für unabhängig von den Umfragewerten der Partei. "Es kann aus meiner Sicht nicht davon abhängen, ob eine Partei mit zwei Prozent Wählern ausgestattet ist oder mit 30 Prozent", bekräftigte sie.

Deutlicher wurde Linken-Chef Jan van Aken: "Wir brauchen jetzt endlich ein Verbotsverfahren", sagte er am Montag. Die AfD sei "keine normale Partei". SPD und Union hätten "offensichtlich den Ernst der Lage nicht erkannt", wenn sie die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahren immer noch nicht anstoßen wollen, erklärte Linken-Fraktionschef Sören Pellmann.

Verwendete Quellen
  • Material der Nachrichtenagentur afp
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