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Mitwirkungspflicht: Bundestag beschließt Verschärfung des Asylgesetzes


Mitwirkungspflicht bei Überprüfung
Bundestag verschärft die Asylgesetze

Von dpa, rtr
08.11.2018Lesedauer: 2 Min.
Flüchtlinge in Niedersachsen: Der Bundestag hat das Asylrecht verschärft.Vergrößern des BildesFlüchtlinge in Niedersachsen: Der Bundestag hat das Asylrecht verschärft. (Quelle: Swen Pförtner/dpa-bilder)
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Flüchtlinge müssen künftig bei einer Überprüfung ihrer Asylbescheide mitwirken, das hat der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen. Die Linkspartei spricht von reiner Schikane.

Flüchtlinge müssen die Überprüfung ihrer Asylbescheide künftig aktiv unterstützen. Der Bundestag verabschiedete eine entsprechende Reform. Eine ausdrückliche Pflicht zur Mitwirkung gab es bislang nur beim Antrag auf Asyl, aber nicht bei der Überprüfung der Asylentscheidung.

Doch in Zukunft müssen die Betroffenen auch beim Überprüfungstermin erforderliche Ausweisdokumente vorlegen oder erkennungsdienstliche Maßnahmen zulassen. Anderenfalls drohen Nachteile bei der Asylprüfung sowie Geldstrafen oder Gefängnis.

Weiter sieht das Gesetz vor, dass bei einer schuldhaft unterbliebenen Mitwirkung, die nicht unverzüglich nachgeholt wird, bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren nach "Aktenlage" entschieden werden kann. In der Regel dürfte es dann nicht zu einer positiven Entscheidung für den Betroffenen kommen und die Asylentscheidung eher negativ ausfallen.

Überprüfung nach drei Jahren oder bei zweifel an Identität

Eine Überprüfung der Ausgangsentscheidung erfolgt spätestens nach drei Jahren oder wenn neue Erkenntnisse vorliegen, wie etwa Zweifel an der Identität einer Person.

Innenminister Horst Seehofer (CSU) sagte: "Es ist niemandem zu erklären, dass eine Überprüfung des Schutzbedarfs schon deswegen ins Leere läuft, weil die betreffenden Personen zu einem festgesetzten Termin beim Bamf derzeit gar nicht erscheinen müssen." Durch die jetzt beschlossene Mitwirkungspflicht könne das Amt gründlich überprüfen, ob seine ursprüngliche Asylentscheidung richtig gewesen sei. Das trage zu mehr Qualität in den Asylverfahren bei.

Der CDU-Abgeordnete Detlef Seif sagte, jeder Fall, in dem zu Unrecht Asyl gewährt wird, sei ein Fall zu viel. Die vorgeschriebene Überprüfung des Asylbescheids sei jedoch ein stumpfes Schwert, wenn sich der Anerkannte einfach wegducken könne.

Kritik von Linken, Grünen und Pro Asyl

Neben der großen Koalition unterstützten auch AfD und FDP den Gesetzentwurf. Widerstand kam lediglich von Linken und Grünen. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, bezeichnete die Regelüberprüfungen als reine Schikane, die die Betroffenen verunsichere und die Arbeitsbelastung der Asylbehörde massiv erhöhe.


Nach Ansicht der Hilfsorganisation Pro Asyl sind die Vorladungen der Asylbewerber eine systematische Verunsicherungsstrategie zu Lasten der Betroffenen. "Aktuell wird bei 99 Prozent aller eingeleiteten Widerrufsverfahren der Schutzstatus nicht widerrufen", sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt.

Verwendete Quellen
  • dpa, Reuters
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