t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

DDR-Rentenansprüche: Bringen Sie mir überhaupt etwas?


Rentenfrage
Warum bringen meine DDR-Rentenansprüche so wenig?

Von Mauritius Kloft

Aktualisiert am 25.08.2023Lesedauer: 1 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Rentner schaut sorgenvoll (Symbolbild): Mit der Wiedervereinigung mussten auch zwei Rentensysteme zusammengelegt werden.Vergrößern des Bildes
Rentner schaut sorgenvoll (Symbolbild): Mit der Wiedervereinigung mussten auch zwei Rentensysteme zusammengelegt werden. (Quelle: fizkes/Getty Images)

Jede Woche beantwortet t-online Fragen zu Rententhemen. Heute: In der DDR war ich Reichsbahn-Oberamtmann. Warum ist meine Rente geringer als die von Westbeamten der Bahn?

Die in der DDR erworbenen Rentenansprüche wurden in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland überführt, erklärt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. Dabei berücksichtige die Rentenversicherung neben den Beitragszahlungen zur Sozialpflichtversicherung auch die Beitragszahlungen zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) bei der zu berechnenden Rente.

"Soweit Sie darauf hinweisen, dass Sie als Reichsbahn-Oberamtmann ausgeschieden sind und Ihre Versorgung mit der Versorgung von "Westbeamten der Bahn" vergleichen, vergleichen Sie aber zwei unterschiedliche Systeme miteinander", so Sennewald. "Beide Systeme haben unterschiedliche Berechnungsgrundlagen, sodass sich die Höhe der Versorgung schon deshalb in der Regel unterscheidet."

Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung
Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de.

Eine solche Unterscheidung hätte es nur dann nicht gegeben, wenn die beispielsweise von Reichsbahnern in der DDR erworbenen Ansprüche nicht in die gesetzliche Rentenversicherung, sondern in die Beamtenversorgung überführt worden wären, sagt sie. "Das aber sah der Einigungsvertrag nicht vor. Diese sogenannte Systementscheidung ist 1999 vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden", so die Expertin.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website