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Deutschlandticket: Arbeitgeber kann 49-Euro-Ticket steuerfrei erstatten


Mobil auf fremde Kosten
Arbeitgeber kann 49-Euro-Ticket steuerfrei erstatten

Von dpa, cho

Aktualisiert am 08.05.2023Lesedauer: 2 Min.
49-Euro-Ticket LogoVergrößern des BildesMit dem Deutschlandticket bundesweit mobil: Manche Arbeitgeber erstatten ihren Beschäftigten sogar die Kosten dafür. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)
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Dank Arbeitgeberzuschuss teilweise oder komplett kostenlos mit dem 49-Euro-Ticket unterwegs sein: Das ist sogar steuerfrei möglich.

Flexibel unterwegs mit dem Nah- und Regionalverkehr in ganz Deutschland: Das bietet das 49-Euro-Ticket. Manche Beschäftigte müssen das Ticket noch nicht einmal selbst bezahlen. Denn es gibt Arbeitgeber, die das Ticket bezuschussen oder sogar komplett bezahlen. Und das ist für Sie sogar steuerfrei, sagt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Das 49-Euro-Ticket falle unter dieselbe Regelung wie das steuerbegünstigte Jobticket, so Nöll. Arbeitnehmer müssen das Extra zum Gehalt daher nicht versteuern und auch keine Sozialabgaben darauf zahlen. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bisher kein Jobticket gestellt hat und anlässlich des neuen Angebots erstmals von der Möglichkeit Gebrauch macht. Lesen Sie hier, mit welchen Extras vom Chef Sie noch Steuern sparen.

Für Angestellte ist die Fahrkarte als Jobticket damit eine indirekte Gehaltserhöhung. Denn um 49 Euro mehr Netto zu bekommen, müsste Ihr Arbeitgeber Ihren Bruttolohn – je nach Gehalt – um rund 80 bis 100 Euro erhöhen, rechnet das Verbraucherportal "Finanztip" vor.

Anpassungen bei überschüssigen Beträgen nötig

Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten bislang das Jobticket bezuschusst oder komplett bezahlt haben, müssten jetzt aber aufpassen und womöglich Änderungen vornehmen. Denn in vielen Fällen ist das 49-Euro-Ticket jetzt günstiger als das vorherige Jobticket.

Erstattete der Arbeitgeber also mehr als 49 Euro und nutzt der Arbeitnehmer nun das 49-Euro-Ticket, muss die Höhe des Erstattungs- oder Zuschussbetrages auf 49 Euro reduziert werden. Andernfalls ist die Differenz laut Nöll als steuerpflichtiges Einkommen des Arbeitnehmers zu bewerten, für das der Arbeitgeber Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten und abzuführen hat.

Verwendete Quellen
  • finanztip.de: "FinanzFact: Wann das Deutschlandticket 80€ wert ist"
  • Nachrichtenagentur dpa
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