Lohnsteuerhilfe Bayern rät Finanzamt an Kosten für den Winterdienst beteiligen
Von dpa
15.01.2019Lesedauer: 1 Min.

München (dpa/tmn) - Die Ausgaben für einen Winterdienst vor der Haustür können die Steuerlast mindern. Ein Teil der Rechnung ist als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommensteuer anrechenbar, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.
Jedes Jahr erkennt das Finanzamt bis zu 4000 Euro steuermindernd an. Berücksichtigt werden Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten zu 20 Prozent. Wichtig ist aber, dass das Finanzamt nur Überweisungen akzeptiert, nicht jedoch Barzahlungen. Der Steuerbonus gilt dabei nicht nur für das Streuen und Räumen auf dem eigenen Grundstück, sondern auch auf öffentlichen Gehwegen.
ShoppingAnzeigen
Neueste Artikel
Abgabengesetz in Planung
Unternehmen profitiert von KI-Entwicklung
Japan überholt
Unter anderem "Stuttgarter Zeitung"
Niedriger als im Vormonat
Schneearme Winter
Ein Jahr nach FTI-Pleite
Trotz Corona-Boom
Neue Schnellzüge
Themen
Finanzen A bis Z
Alle Aktien der Indizes
ETFs
Indizes Europa
Indizes USA & Asien
Top Aktien