Steuerrecht Ausbildungsfreibetrag zahlt sich für Eltern aus
Von dpa
12.10.2020Lesedauer: 1 Min.

Berlin (dpa/tmn) - Das Finanzamt gewährt Eltern auch für ihre erwachsenen Kinder steuerliche Vorteile: Stecken Volljährige in einer Berufsausbildung, können Eltern zur Abgeltung des entstehenden Sonderbedarfs zusätzlich zum Kinderfreibetrag einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro jährlich erhalten.
Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer in Berlin aufmerksam. Dafür ist allerdings ein Antrag notwendig.
Voraussetzung für den Ausbildungsfreibetrag ist, dass die Eltern für das Kind Kindergeld erhalten und das Kind zudem auswärtig untergebracht ist. Solange sich das Kind in einer Berufsausbildung oder in einem Studium befindet, wird Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.
ShoppingAnzeigen
Neueste Artikel
Anlegerinteresse bei Erotikplattform
Nach "Beinahe-Kernschmelze" an Börsen
Nach mehr als 120 Jahren
Insolvente Traditionsmarke KTM vor Rettung
Höhere Beiträge, weniger Kassen
Streckensanierungen
Meinung|Vorbild Frankreich?
Themen
Finanzen A bis Z
Alle Aktien der Indizes
ETFs
Indizes Europa
Indizes USA & Asien
Top Aktien