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Hunderte Euro: So bekommen Geringverdiener Heiz-Geld vom Amt | Tipp


So bekommen Geringverdiener Geld fΓΌr Heizkosten vom Amt

Von t-online, fls

Aktualisiert am 11.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Heizkosten in der NebenkostenabrechnungVergrâßern des BildesThermostat und Nebenkostenabrechnung (Symbolbild): Die Heizkosten werden diesen Winter für viele Menschen stark steigen. (Quelle: blickwinkel/imago-images-bilder)
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Heizen wird teurer. Besonders hart trifft es jene, die gerade so viel verdienen, dass sie kein Hartz IV bekommen. Dabei gibt es Abhilfe – von der nur wenige wissen.

Deutschland steht ein teurer Winter bevor. Besonders die Heizkosten werden in den kommenden Monaten um ein Vielfaches steigen, weil durch den russischen Überfall auf die Ukraine die Energiepreise durch die Decke gehen.

Hart wird es dabei viele Menschen erst im nΓ€chsten Jahr treffen – wenn die Heizkostenabrechnung eintrudelt und hohe Nachzahlungen fΓ€llig werden. Besonders Geringverdiener drohen unter den hohen Kosten finanziell zu kollabieren.

Was viele dabei nicht wissen: Unter bestimmten UmstΓ€nden haben auch Arbeitnehmer mit kleinen Einkommen einen Rechtsanspruch auf KostenΓΌbernahme vom Amt, genau wie Hartz-IV-EmpfΓ€nger. Darauf weist jetzt Anja Piel, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), hin. Zumindest fΓΌr den Monat, in dem der Vermieter die Heizkostennachzahlung einfordert, kΓΆnnen Menschen mit kleinen Einkommen demnach Geld vom Jobcenter erhalten.

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Zuschuss fΓΌr einmalige Heizkosten-Nachzahlung

"Diese finanzielle Hilfe kann ein entscheidender Rettungsanker sein und sollte genutzt werden", sagte Piel t-online. "Niemand, der durch Nachzahlungen wegen hoher Energiepreise in Not gerΓ€t, muss sich dafΓΌr schΓ€men, zum Jobcenter zu gehen."

GrundsΓ€tzlich geht es dabei um den sogenannten Leistungsanspruch fΓΌr Hartz IV und das vorhandene Einkommen. Liegt das Einkommen unter dem Anspruch, zahlt das Jobcenter die LΓΌcke aus. Wer ein Einkommen oberhalb des Leistungsanspruchs bezieht, geht dagegen leer aus.

Der Clou: Im Falle einer hohen Heizkosten-Nachforderung kΓΆnnen auch Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt, fΓΌr einen Monat leistungsberechtigt sein. Der Grund: In diesem Monat steigt der Leistungsanspruch deutlich und kann gegebenenfalls ΓΌber das vorhandene Einkommen steigen.

  • Der DGB gibt ein Beispiel: Einem Paar mit einem Kind und durchschnittlicher Miete stehen bei der Grundsicherung monatlich 1.790 Euro zu. Weil dem Paar einschließlich Kindergeld ΓΌber ein anrechenbares Einkommen von 2.000 Euro zur VerfΓΌgung steht, hat es keinen Anspruch auf Grundsicherung. Angesichts der gestiegenen Energiepreise mΓΌssen sie nun 600 Euro Heizkosten nachzahlen. Dadurch steigt in dem Monat, in dem die Rechnung fΓ€llig ist, der Leistungsanspruch von 1.790 Euro auf 2.390 Euro, wodurch er das Netto-Einkommen deutlich ΓΌbersteigt. Die Folge: In diesem Monat besteht ein Leistungsanspruch in HΓΆhe von 390 Euro.

Bedingung fΓΌr eine Erstattung ist dabei, dass spΓ€testens in dem Monat, in der die Nachforderung gezahlt werden muss, beim Jobcenter ein Antrag auf Grundsicherung gestellt wird. DGB-VorstΓ€ndin Piel: "Bei dem Rechtsanspruch auf Kostenerstattung geht es vielfach um mehrere Hundert Euro. Das Geld ist gerade jetzt, wo insbesondere Geringverdienende unter den hohen Preisen leiden, eine spΓΌrbare Hilfe, die genutzt werden sollte."

Einziges Manko: Um an das Geld zu kommen, mΓΌssen Berechtigte einen Antrag ausfΓΌllen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier im t-online-Hartz-IV-Ratgeber sowie bei Ihrem lokalen Jobcenter.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • DGB-Pressemitteilung
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