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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Neue Regeln und Gesetze Rente, Strom, Camping – das ändert sich alles im Juni

Im neuen Monat können sich manche Rentner schon über höhere Bezüge freuen. Wer früher profitiert und was sich im Juni sonst noch alles ändert.
Im Juni treten mehrere Änderungen in Kraft: Einige Rentner erhalten mehr Geld, ein neues Gesetz bringt mehr Barrierefreiheit und die EU stärkt die Rechte von Smartphone-Nutzern. Stromkunden hingegen könnten draufzahlen, wenn sie nicht rechtzeitig handeln. t-online fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.
Höhere Renten werden ausgezahlt
Zum 1. Juli 2025 steigen die Renten in Deutschland – und das sehen viele Rentnerinnen und Rentner bereits am 30. Juni auf ihrem Konto. Der um 3,74 Prozent höhere Auszahlbetrag kommt bei all jenen bereits Ende Juni an, die bis März 2004 in Rente gegangen sind. Für Renten ab April 2004 wird das Plus erst Ende Juli überwiesen.
Hintergrund für die zeitversetzte Auszahlung ist das Reformpaket Agenda 2010 aus dem Jahr 2003. Bis dahin bekamen alle Rentner die erhöhten Bezüge Ende Juni überwiesen. Um die Sozialkassen zu entlasten, beschloss die rot-grüne Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder, die Auszahlung um einen Monat zu verschieben – jedoch nur für all jene, die nach März 2004 in Rente gingen.
Wer bereits ab Juni profitiert, wird darüber in einem Schreiben des Rentenservice der Deutschen Post bis spätestens 27. Juni informiert. In der sogenannten Rentenanpassungsmitteilung steht auch, um wie viel die eigene Rente steigt. Für einige beispielhafte Rentenhöhen haben wir es Ihnen hier bereits ausgerechnet.
Neues Gesetz zu Barrierefreiheit
Verabschiedet wurde es bereits vor vier Jahren, jetzt tritt es in Kraft: Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA) umsetzt. Es soll helfen, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen – etwa bei Smartphones, Geld- und Fahrkartenautomaten sowie smarten Fernsehgeräten. Die Kontrolle übernimmt eine neue Behörde in Magdeburg.
Vorsicht vor Extrakosten beim Umzug
Der Strommarkt bekommt neue Regeln: Ab dem 6. Juni 2025 können Sie bei einem Ein- und Auszug den Stromanbieter nicht mehr rückwirkend wechseln. Bisher war das bis zu sechs Wochen lang möglich. Wer also etwa am 1. August umzieht und erst am 31. August merkt, dass er noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen hat, rutscht automatisch in die Grundversorgung. Und die ist oft deutlich teurer als andere Angebote.
Wichtig: Auch der Vormieter muss seinen Stromvertrag rechtzeitig zum Datum seines Auszugs kündigen. Andernfalls laufen zwei Verträge parallel über denselben Stromzähler.
Aber auch Stromanbieter dürfen sich nicht mehr so viel Zeit lassen. An Werktagen wird ein Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden Pflicht. Voraussetzung ist, dass die Kündigungsfrist eingehalten wurde und der Vertrag abgelaufen ist.
Regelmäßiger Check für Wohnwagen
Wer einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil mit Flüssiggasanlage besitzt, muss die Fahrzeuge künftig regelmäßig von einem Sachverständigen prüfen lassen. Ab dem 19. Juni 2025 ist das alle zwei Jahre Pflicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld (mehr dazu hier).
"Bei neuen Fahrzeugen muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme stattfinden", heißt es beim ADAC. Die neue Sicherheitsvorschrift soll helfen, undichte Stellen und Defekte an der Gasanlage frühzeitig zu erkennen und Unfällen vorzubeugen.
Länger Updates für ältere Smartphones
Am 20. Juni 2025 tritt die sogenannte Ökodesign-Verordnung der Europäischen Union in Kraft. Diese sieht unter anderem vor, dass Smartphones für mindestens fünf Jahre ab ihrem Verkaufsende Updates erhalten müssen. Das soll die Lebensdauer der Geräte verlängern und damit zu mehr Nachhaltigkeit führen. Bisher konnten Hersteller Sicherheitsupdates für ältere Smartphones beliebig früh einstellen, sodass Nutzer gezwungen waren, ein neues Gerät zu kaufen.
Die neuen EU-Regularien schreiben zudem vor, dass alle neuen Smartphones, die ab dem 20. Juni in der EU auf den Markt kommen, mit dem sogenannten EPREL-Label ausgestattet sind. Die Abkürzung steht für European Product Registry for Energy Labelling (deutsch: Europäisches Produktregister für die Energiekennzeichnung). Das Label soll Nutzern auf einen Blick zeigen, wie energieeffizient und umweltfreundlich ein Smartphone ist. Dafür liefert es beispielsweise Informationen zur Akkulaufzeit, Akkuleistung und Zuverlässigkeit bei Stürzen.
- deutsche-rentenversicherung.de: "Höhere Rente kommt nicht gleichzeitig bei allen an"
- bmas.de: "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz"
- ndr.de: "Was ändert sich 2025? Neue Gesetze und Verordnungen"
- eep-consulting.com: "Wichtige Änderungen ab 6. Juni 2025 in der Marktkommunikation"
- adac.de: "Neu in 2025: Diese Änderungen kommen auf Autofahrer zu"
- infranken.de: "Neue Handy-Regeln ab 2025: Diese EU-Verordnung betrifft alle Smartphone-Nutzer"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa