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Wettbewerbsstreit: EU-Kommission verhängt Millionenstrafe gegen Intel


Im zweiten Anlauf
EU verhängt Millionenstrafe gegen Intel

Von dpa
Aktualisiert am 22.09.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0299562835Vergrößern des BildesMikrochip von Intel: Dem Unternehmen wird vorgeworfen, dass es versucht habe, Konkurrenz rechtswidrig aus dem Markt für bestimmte Prozessoren zu drängen. (Quelle: Jakub Porzycki/imago-images-bilder)
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Der Chiphersteller Intel dränge Konkurrenz rechtswidrig aus dem Markt, klagt die EU-Kommission. Nun hat sie eine Millionenstrafe verhängt.

Die EU-Kommission hat in einem langjährigen Wettbewerbsstreit gegen den Chip-Riesen Intel eine Strafe in Höhe von rund 376,36 Millionen Euro verhängt. Diese Entscheidung mit der neu festgelegten Summe wurde notwendig, weil das Gericht der EU Anfang vergangenen Jahres eine Strafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro für nichtig erklärt hatte, wie aus einer Mitteilung der EU-Kommission von Freitag hervorgeht.

Die EU-Kommission geht gegen diese Entscheidung vor. Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, dass es versucht habe, Konkurrenz rechtswidrig aus dem Markt für bestimmte Prozessoren zu drängen.

Streit zieht sich schon lange hin

Konkret geht es bei der nun verkündeten Millionenstrafe um den Teil der Vorwürfe, den das Gericht der EU damals nicht einkassiert hatte. Weil das Gericht aber nicht den Teil der Geldbuße feststellen konnte, der sich auf die bestätigten Verstöße bezieht, wurde die Milliardenstrafe damals komplett für nichtig erklärt. Daraufhin musste die EU-Kommission eine neue Strafhöhe festlegen, was nun geschehen ist.

Der Streit zieht sich schon lange hin. Bereits im Mai 2009 verhängte die EU-Kommission die zu der Zeit historisch hohe Strafe von gut einer Milliarde Euro. Die Wettbewerbshüter hatten Intel wegen des mutmaßlichen Missbrauchs einer dominanten Marktposition bestraft. Unter anderem hatte das Unternehmen der Kommission zufolge von 2002 bis 2007 Computerhersteller mit Rabatten dazu bewegt, Chips des Konzerns statt Prozessoren des Konkurrenten AMD zu kaufen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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