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Wie Sie Ihre Rente erhöhen können: Tipps von der Rentenversicherung


Tipp von der Rentenversicherung
Wie Sie Ihre Rente erhöhen können

dpa-tmn, Matthias Arnold, Isabelle Modler

Aktualisiert am 03.11.2018Lesedauer: 2 Min.
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Rentensystem in Deutschland: Wie es derzeit noch funktioniert und warum es ein akutes Problem gibt. (Quelle: t-online)
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Wer seine Rente aufbessern will, sollte sich sozial engagieren. Denn dann zahlt der Staat die Beiträge. Wie das genau funktioniert und was Sie beachten müssen.

Wer sich bei einem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr engagiert, kann damit seine Rente aufbessern. Der Staat übernimmt in dieser Zeit Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Dies tut der Staat auch, ohne dass selbst Beiträge gezahlt werden müssen, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund betont.

Erhöhung der Rente

Dafür meldet der Arbeitgeber lediglich den Dienstbeginn, Dauer der Beschäftigung sowie das Entgelt an die Versicherung. Die Höhe der Beiträge, die der Staat übernimmt, richtet sich nach dem Taschengeld sowie möglichen Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung.

Neben der Erhöhung der Rente werden beim sozialen Engagement auch die Mindestversicherungszeiten für Rentenansprüche erfüllt. Für bestimmte Arten von Renten muss der Versicherte erst einige Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Es ist daher wichtig, den bei der Rentenversicherung geführten Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit zu prüfen.

Wer bereits das reguläre Rentenalter erreicht hat und eine volle Altersrente bezieht, ist etwa während des Bundesfreiwilligendienstes versicherungsfrei und bekommt keine Rentenbeiträge mehr gutgeschrieben. Altersvollrentenbezieher, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, müssen die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro beachten. Wird dieser Wert überschritten, werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen

Ob Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa den individuellen Einkommens- und Ausgabenverhältnissen. Entscheidend dabei ist unter anderem, in welchem Jahr jemand in Rente gegangen ist. Auch der Grundfreibetrag gibt dazu Hinweise. Darauf macht der Verein Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer aufmerksam.

Ein Beispiel: Bei einem Renteneintritt im Jahr 2017 liegt der Anteil der zu versteuernden Rente bei 72 Prozent und der Grundfreibetrag bei 8.820 Euro, für Verheiratete bei 17.640 Euro. Liegt die zu versteuernde Rente abzüglich der Werbungskosten über diesem Grundfreibetrag, sind Rentner zur Abgabe verpflichtet. Eine Übersicht zum individuellen Grundfreibetrag sowie zum Steuerrecht für Rentner finden Verbraucher auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

Auch wenn ein Rentner eine Steuererklärung einreichen muss, bedeutet dies nicht immer, dass er tatsächlich Steuern bezahlen muss. Abzüge können seine Steuerlast senken. Andererseits gilt: Auch wenn Rentner zu Beginn ihres Ruhestandes ihre Rente nicht versteuern müssen, kann sich dies im Laufe des Rentenbezugs verändern, beispielsweise durch eine Rentenerhöhung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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