t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesArbeitsmarkt

Streit um Aufhebungsvertrag: Chef darf mit Kündigung drohen


Eilmeldung
Nach schwerer Krankheit: Filmemacher Michael Verhoeven ist tot

Beruf & Karriere
Streit um Aufhebungsvertrag: Chef darf mit Kündigung drohen

t-online, t-online.de - sia

Aktualisiert am 20.04.2012Lesedauer: 2 Min.
Bei Aufhebungsverträgen macht mancher Chef DruckVergrößern des BildesBei Aufhebungsverträgen macht mancher Chef Druck (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Geld gegen Job - mit einem Aufhebungsvertrag wollen Unternehmen Mitarbeitern, die gehen sollen, oft den freiwilligen Austritt aus der Firma schmackhaft machen. Möchte der Angestellte seine Arbeitsstelle aber auch nicht gegen die dabei übliche Zahlung einer Abfindung räumen, macht mancher Chef gern Druck und droht mit dem Rauswurf. Heikel wird die Lage, wenn der Beschäftigte nachgibt und unterschreibt. Oft kann der Betroffene seine Zustimmung dann nicht mehr rückwirkend anfechten.

Mitarbeiter kann Angebot annehmen - oder nicht

Solange der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag trotz der Ankündigung des Arbeitgebers, ihn zu entlassen, nicht unterzeichnet, hat die Drohung grundsätzlich keine rechtlichen Auswirkungen, erklärt Kati Kunze, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Steinhäuser in Berlin.

Der Mitarbeiter kann demnach sein Recht, Vertragsangebote anzunehmen oder abzulehnen, nutzen und sich dafür entscheiden, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Droht der Chef aber regelmäßig mit dem Rauswurf, hat der Betroffene die Möglichkeit, ihn zu zwingen, das zu unterlassen.

Vertrag nicht voreilig unterschreiben

Anders sieht es aus, wenn der Mitarbeiter eingeknickt ist und den Aufhebungsvertrag unterschrieben hat. In dem Fall kommt er laut dem deutschen Arbeitsrecht häufig nicht mehr leicht aus der Sache heraus. Verdächtigen Vorgesetzte einen Angestellten etwa des Diebstahl oder der Unterschlagung, dürfen sie mit fristloser Kündigung drohen, um den Beschäftigten zum Unterschreiben eines Aufhebungsvertrags zu veranlassen.

Chef darf Druck machen

In diesem Sinne hat etwa das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt entschieden (Az.: 17 Sa 1303/09). Die Richter kippten damit die Anfechtungsklage einer Verkäuferin gegen eine Drogeriekette und erklärten das Arbeitsverhältnis für beendet. Die Verkäuferin war in Verdacht geraten, acht Euro Bargeld für zwei Schachteln Zigaretten nicht ordnungsgemäß in der Kasse verbucht zu haben. Sie wies den Vorwurf von sich, unterschrieb aber einen Aufhebungsvertrag.

In dem Prozess behauptete die Frau dann, sie sei mit der Kündigungsandrohung widerrechtlich unter Druck gesetzt worden, konnte das aber nicht beweisen. Die Richter folgten ihrer Argumentation nicht. Laut ihrem Urteil darf ein Vorgesetzter mit einer fristlosen Kündigung drohen, wenn in Anbetracht des Vorwurfs "ein verständiger Arbeitnehmer an ein sofortiges Ende des Arbeitsverhältnisses denken kann". Anders als in Kündigungsschutzprozessen liege bei einer Anfechtung von Verträgen die Beweislast beim klagenden Arbeitnehmer.

Kündigungsgrund muss nachvollziehbar sein

Expertin Kunze bestätigt: Eine Entlassungsdrohung ist durchaus zulässig, wenn der Arbeitgeber aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers davon ausgehen darf, dass er eine wirksame Kündigung aussprechen kann. Ob sich die beabsichtigte Kündigung vor Gericht als wirksam erweist, sei dabei unerheblich.

Kein Rauswurf wegen Lappalien

Droht der Chef aber ohne Grund oder aufgrund einer Lappalie mit dem Rauswurf, kann der Arbeitnehmer einen daraufhin unterzeichneten Aufhebungsvertrag als widerrechtlich anfechten, betont die Anwältin. Ist die Kündigung jedoch wegen Fehlverhaltens des Mitarbeiters objektiv nachvollziehbar - beispielsweise nach vorausgegangenen Abmahnungen wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten - sei die Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag verbindlich.

Wirft der Arbeitgeber den Mitarbeiter, der den Aufhebungsvertrag nicht akzeptieren will, tatsächlich raus, kann der Entlassene gegen die Kündigung vor Gericht ziehen. Nach dem sogenannten Maßregelungsverbot darf der Arbeitgeber einen Beschäftigten nämlich nicht benachteiligen, weil er in zulässiger Weise seine Rechte ausübt, betont Kunze. Ein Rauswurf in dem Fall sei jedoch nur dann wirksam, wenn die Maßregelung das hauptsächliche Motiv für die Kündigung sei.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website