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Hartz-IV-Bezieher können aufatmen: Lebensversicherungen besser geschützt


Wichtiges BSG-Urteil
Lebensversicherungen bei Hartz IV geschützt

Von afp, t-online
Aktualisiert am 21.02.2014Lesedauer: 2 Min.
Mit einem neuen Urteil hat das Bundessozialgericht Hartz-IV-Empfänger gestärktVergrößern des BildesMit einem neuen Urteil hat das Bundessozialgericht Hartz-IV-Empfänger gestärkt (Quelle: dpa-bilder)
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Um Hartz IV zu bekommen, müssen Arbeitslose nicht mehr zwingend ihre Lebensversicherung auflösen und für ihren Lebensunterhalt nutzen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass die Jobcenter das Arbeitslosengeld II gewähren müssen, wenn der Verlust für die Betroffenen zu groß wird (Az.: B 14 AS 10/13 R).

Den Bundessozialrichtern zufolge kommt es dabei nicht nur auf eine an den Einzahlungen gemessene "Verlustquote" an. Entscheidend sind demnach beispielsweise auch die verbleibende Laufzeit der Assekuranz und die Höhe der dann gezahlten Ablaufleistung. Auch auf die Kündigungsfrist könne es ankommen, befand das Gericht.

Frau wehrte sich gegen Ablehnung des Jobcenters

Gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Hartz IV war eine Frau aus Husum vor Gericht gezogen, die für Mai und Juni 2007 Arbeitslosengeld II beantragt hatte. Allerdings verfügte sie noch 1870 Euro auf ihrem Girokonto und ein Sparbuch mit 2125 Euro.

Zudem hielt sie zwei Lebensversicherungen mit Rückkaufswerten von 6493 beziehungsweise 1440 Euro. Ab Juli 2007 hatte die Frau schon wieder eine Stelle in Hamburg.

Der Kreis Nordfriesland lehnte den Antrag der damals 43-Jährigen ab. Ihr Vermögen liege deutlich über ihrem Vermögensfreibetrag von 7050 Euro. In der Folge ging der Streit insbesondere um die bereits höhere Lebensversicherung mit einem Rückkaufswert von 6493 Euro.

LSG sah Verlust als akzeptabel an

Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (LSG) meinte, die Arbeitslose müsse diese Versicherung auflösen. Gemessen an den eingezahlten Beiträgen betrage der Vermögensverlust bei Rückkauf der Versicherung 16,71 Prozent, das sei zumutbar.

Generell müssen Arbeitslose ihr Vermögen einsetzen, ehe sie Hartz IV bekommen. Es gibt allerdings Freibeträge, die Husumerin konnte einen Freibetrag für die Altersvorsorge aus formalen Gründen aber nicht in Anspruch nehmen. Lebensversicherungen müssen nicht gekündigt werden, wenn dies "offensichtlich unwirtschaftlich" ist.

Nicht nur Verlustquote entscheidend

Bislang hatte das BSG einen Verlust von 12,9 Prozent für zumutbar gehalten, 18,5 Prozent dagegen eher nicht mehr. In dem neuen Urteil rückten die obersten Sozialrichter jedoch von der reinen Prozentbetrachtung ab. Es könne darüber hinaus eben auf Laufzeit, Ablaufleistung und Kündigungsfrist ankommen.

Diese Dinge soll nun das Landessozialgericht klären. Außerdem sollen die Richter prüfen, ob in dem Fall der Frau aus Husum wegen des absehbar kurzen Hartz-IV-Bezugs nicht eine besondere Härte vorlag.

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