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Nachwuchs betreuen - Wissen weitergeben: Wie werde ich Ausbilder im Betrieb?


Nachwuchs betreuen
Wissen weitergeben: Wie werde ich Ausbilder im Betrieb?

Von dpa
16.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Als Ausbilderin kann man Wissen an eine neue Generation Fachkräfte im Betrieb weitergeben.Vergrößern des BildesAls Ausbilderin kann man Wissen an eine neue Generation Fachkräfte im Betrieb weitergeben. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
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Nürnberg (dpa/tmn) - Als Ausbilderin oder Ausbilder im Betrieb kann man Verantwortung für eine neue Generation an Fachkräften übernehmen. Aber wie kommt man eigentlich in diese Rolle?

Dazu benennt ein Unternehmen aus dem Kreis der Fachkräfte eine verantwortliche Ausbilderin oder einen Ausbilder bei der zuständigen Kammer, erklärt Jessica Furnell, Ausbildungsberaterin bei der Handelskammer Hamburg.

Prüfung für den Ausbilderschein

Grundsätzlich müssen die benannten Fachkräfte persönlich und fachlich geeignet sein und das auch nachweisen können, so die Expertin in einemBeitragdes Magazins "Faktor A" der Bundesagentur für Arbeit.

Zur persönlichen Eignung zählt etwa, dass man gut mit jungen Menschen umgehen kann, pädagogisches Geschick hat und Interesse hat, Ausbildungsinhalte didaktisch aufzubereiten.

Fachliche Eignung bringt man beispielsweise mit, wenn man selbst über einen Abschluss in dem Beruf verfügt, den man ausbilden möchte.

Ausbilderinnen und Ausbilder müssen diese Voraussetzungen in der sogenannten Ausbildereignungsprüfung an der Handels- oder Handwerkskammer nachweisen. Im Handwerk ist dieser "Ausbilderschein" in der Regel ohnehin Teil der Meisterausbildung.

Vorbereitungskurs ist freiwillig

Das Wissen für die Prüfung werde in Vorbereitungskursen vermittelt, die etwa die Kammern selbst oder private Anbieter veranstalten, erklärt Jessica Furnell. Die Teilnahme ist allerdings freiwillig. Wer will, kann sich selbstständig auf die Prüfung vorbereiten.

Möchte ein Unternehmen überhaupt erst Ausbildungsbetrieb werden, muss es bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die können sich laut "Faktor A" von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Wichtig sei, sich bei der zuständigen Kammer über die individuellen Bedingungen zu informieren.

Freie Berufe mit Sonderregeln

Für die sogenannten freien Berufe gibt es im Übrigen Sonderregeln. Dazu zählen zum Beispiel Ärzte, Tierärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Sachverständige, Notare oder Apotheker. Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) informiert, ist hier keine Ausbildungseignung gemäß derAusbilder-Eignungsverordnung(AEVO) benötigt. Mit entsprechendem Studienabschluss ist man laut BMBF zum Ausbilden berechtigt.

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