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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Tabelle zeigt So viel darf der Steuerberater mindestens und höchstens kosten

Die Steuererklärung gilt vielen als lästig oder kompliziert – und wird daher oft an Profis vergeben. t-online zeigt, was das je nach Einkünften kostet.
Vielen Menschen graut es vor der Steuererklärung. So sehr, dass sie sich am liebsten gar nicht selbst mit ihr befassen würden, sondern andere dafür bezahlen, dass diese sich darum kümmern. Doch mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn man die Einkommensteuererklärung an einen Steuerberater auslagert?
Zwei Faktoren spielen bei der Antwort eine Rolle: die Höhe Ihrer Einkünfte (der sogenannte Gegenstandswert) und der Arbeitsaufwand. Denn die Höhe des Honorars ist zwar gesetzlich in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt, es gibt aber einen Ermessensspielraum.
"Wenn jemand seine Unterlagen geordnet digital einreicht, bedeutet das weniger Aufwand und kann damit günstiger werden, als wenn er einen Schuhkarton mit Belegen abgibt", sagt Eugen Müller, Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg, t-online.
Rechenbeispiel für durchschnittlichen Aufwand
Wie hoch die Steuerberaterkosten genau ausfallen, lässt sich also nicht pauschal sagen – wohl aber die Spannbreite, innerhalb der sich die Gebühren bewegen können. Für die Einkommensteuererklärung legt die StBVV die Gebühr zwischen 1/10 und 6/10 der vollen Gebühr (10/10) fest.
Ist der Aufwand beispielsweise durchschnittlich, legen Steuerberater meist die sogenannte Mittelgebühr von 3,5/10 an. Sie multiplizieren also die volle Gebühr mit diesem Faktor. Welchem Euro-Betrag die volle Gebühr entspricht, hängt von der Höhe Ihrer Einkünfte ab. Liegen diese zum Beispiel bei 40.000 Euro im Jahr, ergibt sich aus der Tabelle A der StBVV eine volle Gebühr (10/10) von 1.061 Euro. Setzt der Steuerberater nun die Mittelgebühr von 3,5/10 an, kostet Sie die Einkommensteuererklärung 371,35 Euro (0,35 x 1.061 Euro). Hinzu kommen noch 19 Prozent Umsatzsteuer. Tabelle A können Sie hier einsehen.
Tabelle zeigt Mindest- und Maximalgebühren
Wir haben für verschiedene Einkünfte ausgerechnet, wie teuer Sie Ihre Steuererklärung mindestens und höchstens zu stehen kommt:
Höhe der Einkünfte | Minimale Gebühr (1/10) | Mittelgebühr (3,5/10) | Maximale Gebühr (6/10) |
---|---|---|---|
10.000 Euro | 57,10 Euro | 199,85 Euro | 342,60 Euro |
13.000 Euro | 61,80 Euro | 216,30 Euro | 370,80 Euro |
19.000 Euro | 71,20 Euro | 249,20 Euro | 427,20 Euro |
25.000 Euro | 80,60 Euro | 282,10 Euro | 483,60 Euro |
30.000 Euro | 89,20 Euro | 312,20 Euro | 535,20 Euro |
35.000 Euro | 97,70 Euro | 341,95 Euro | 586,20 Euro |
40.000 Euro | 106,10 Euro | 371,35 Euro | 636,60 Euro |
45.000 Euro | 114,60 Euro | 401,10 Euro | 687,60 Euro |
50.000 Euro | 123,00 Euro | 430,50 Euro | 738,00 Euro |
65.000 Euro | 132,00 Euro | 462,00 Euro | 792,00 Euro |
80.000 Euro | 141,10 Euro | 493,85 Euro | 846,60 Euro |
95.000 Euro | 150,20 Euro | 525,70 Euro | 901,20 Euro |
110.000 Euro | 159,30 Euro | 557,55 Euro | 955,80 Euro |
Ein guter Steuerberater kommuniziert die Kosten übrigens klar im Vorfeld und begründet Abweichungen. Lesen Sie hier, an welchen Punkten Sie außerdem erkennen, ob Ihr Steuerberater professionell arbeitet.
Lohnsteuerhilfevereine als günstige Alternative
Ein Steuerberater lohnt sich grundsätzlich nur, wenn die Kosten nicht die Rückzahlung übersteigen. Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche Rückzahlung zuletzt bei 1.063 Euro. Wie viel oder ob Sie überhaupt etwas vom Finanzamt erstattet bekommen, hängt aber von Ihrer individuellen Situation ab.
Bei vielen Arbeitnehmern ist die Steuererklärung nicht sonderlich kompliziert. Sie könnten sie also auch selbst erledigen und sich mehrere Hundert Euro für den Steuerberater sparen. Eine günstige Alternative zum Steuerberater sind Vereine für Lohnsteuerhilfe. Diese können aber nur Angestellte, Rentner, Beamte und Pensionäre in Anspruch nehmen – Selbstständige bleiben außen vor.
Die Kosten für den Lohnsteuerhilfeverein ergeben sich aus einer niedrigen einmaligen Aufnahmegebühr und aus einem Mitgliedsbeitrag, der sich an Ihren Einkünften orientiert. Darüber hinaus entstehen keine weiteren Kosten.
- gesetze-im-internet.de: "Anlage 1 StBVV – Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) – Vergütungsverzeichnis"
- Gespräch mit Eugen Müller, Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg und Partner bei der neo Kanzlei