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Bafög: Befreiung von Rundfunkbeitrag gilt nicht für ganze WG


Bafög
Befreiung von Rundfunkbeitrag gilt nicht für ganze WG

Von dpa
11.09.2019Lesedauer: 1 Min.
Alle schauen - einer zahlt: Studenten in einer WG profitieren nicht davon, wenn einer ihrer Mitbewohner von der Rundfunkgebühr befreit ist.Vergrößern des BildesAlle schauen - einer zahlt: Studenten in einer WG profitieren nicht davon, wenn einer ihrer Mitbewohner von der Rundfunkgebühr befreit ist. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
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Rostock (dpa/tmn) - Studenten können auch beim Rundfunkbeitrag sparen: Wenn sie Bafög beziehen, können sie sich auf Antrag von der Zahlung befreien lassen. Wer in einer Wohngemeinschaft lebt, muss aber aufpassen.

Denn die Befreiung gilt nur für den Bafög-Empfänger, nicht für alle Bewohner, erklärt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Studenten sollten deshalb bereits beim Einzug in eine WG klären, ob sie befreit werden können, raten die Verbraucherschützer. Bei der Anmeldung zum Rundfunkbeitrag geben sie dies dann an.

Von einer Befreiung des Mitbewohners können sie jedoch nicht profitieren. Der Beitrag fällt grundsätzlich für jede Wohnung an. Eine WG zahlt nur dann gar keine Rundfunkgebühr, wenn alle Mitbewohner befreit sind.

Trudelt das Schreiben mit der Zahlungsaufforderung erst einige Zeit nach dem Einzug ein, können Studenten sich ausnahmsweise auch rückwirkend befreien lassen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, dafür die Bafög-Bescheide aufzubewahren.

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