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Beamte: Muss das Sterbegeld für die Beerdigung genutzt werden?


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Muss vom Sterbegeld bei Beamten die Beerdigung bezahlt werden?


14.05.2025 - 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Ältere Frau prüft etwas am Laptop: Das Sterbegeld ist Teil der Hinterbliebenenversorgung.Vergrößern des Bildes
Ältere Frau prüft etwas am Laptop: Das Sterbegeld ist Teil der Hinterbliebenenversorgung. (Quelle: kupicoo/getty-images-bilder)
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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Hinterbliebenenversorgung bei Beamten.

Stirbt der Partner, erhält der Hinterbliebene in der Regel eine finanzielle Absicherung. Bei Witwen oder Witwern von Angestellten ist das die Witwen- oder Witwerrente, Hinterbliebene von Beamten erhalten hingegen Leistungen aus der Hinterbliebenenversorgung.

Eine dieser Leistungen ist das Sterbegeld, eine einmalige Zahlung direkt nach dem Tod des Partners. Doch wofür darf das Geld eigentlich ausgegeben werden? Das fragt sich ein t-online-Leser. Konkret möchte er wissen: "Muss von dem Sterbegeld bei Beamten die Beerdigung bezahlt werden?"

Unterschied zwischen Sterbegeld und Kostensterbegeld

Das kommt darauf an, wen der verstorbene Beamte oder die verstorbene Beamtin hinterlässt. Sind sogenannte vorrangig anspruchsberechtigte Personen vorhanden, also ein Ehepartner, leibliche oder adoptierte Kinder oder Enkel, erhalten diese das Sterbegeld als pauschale Zahlung. Dabei hat zuerst die Witwe oder der Witwer Anspruch (§ 18 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)). Lesen Sie hier, welche weiteren Leistungen Hinterbliebenen von Beamten zustehen.

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Das Sterbegeld ist in der Regel doppelt so hoch wie die monatlichen Dienstbezüge oder die Pension des Verstorbenen. Ausnahmen gelten in Bremen und Baden-Württemberg. In Bremen beträgt das Sterbegeld nur den 1,35-fachen Satz der Bezüge, in Baden-Württemberg wird es ausschließlich an den hinterbliebenen Ehegatten gezahlt.

Der Zweck dieser Zuwendung besteht allgemein darin, die Hinterbliebenen zu entlasten. Dabei ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, das Sterbegeld für die Bestattungskosten zu nutzen. Allerdings wird es in der Praxis oft dafür eingesetzt, da Beerdigungen erhebliche Kosten verursachen können.

Gut zu wissen

Das Sterbegeld ist kein Privileg von Beamten. Das Pendant in der gesetzlichen Rentenversicherung nennt sich "Sterbevierteljahr". Mehr dazu lesen Sie hier.

War der verstorbene Beamte partner- und kinderlos, wird das Sterbegeld unter Umständen an Eltern, Geschwister, Nichten oder Neffen gezahlt. Voraussetzung ist jedoch, dass diese in häuslicher Gemeinschaft mit dem Verstorbenen gelebt haben oder er ihr überwiegender Ernährer war. Auch diese Hinterbliebenen sind frei in ihrer Entscheidung, wie sie das Sterbegeld verwenden.

Wer Bestattungskosten nachweisen muss

Anders sieht es aus, wenn keine der oben genannten Personen existieren. Dann können auch Menschen bedacht werden, denen kein pauschales Sterbegeld nach § 18 BeamtVG zusteht. In diesem Fall müssen sie jedoch nachweisen können, dass sie für die Kosten der letzten Krankheit des Verstorbenen oder der Bestattung aufgekommen sind – entweder aus eigenen Mitteln oder aus dem Nachlass.

Diese Regelung betrifft oft Lebensgefährten, die mit dem Verstorbenen nicht verheiratet oder verpartnert waren. Aber auch Freunde oder Nachbarn können sich Aufwendungen für Beerdigungen zurückholen. Diese Art Sterbegeld, auch Kostensterbegeld genannt, wird bis zur Höhe der angemessenen und nachgewiesenen Kosten gezahlt, höchstens jedoch in Höhe der doppelten Dienst- oder Versorgungsbezüge. Sollten andere Hilfen vorhanden sein, etwa aus einer Sterbegeldversicherung, werden diese von den entstandenen Kosten abgezogen.

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Welche Bestattungskosten gelten als angemessen?

Als angemessene Kosten gelten etwa Aufwendungen für die Bestattung als solche (Sarg/Urne, Grabstelle, Beisetzung, Friedhofsgebühren), das Herrichten der Grabstätte, Todesanzeigen, Trauerkarten, Trauerfeier und die Überführung vom Sterbe- zum Wohnort. Nicht berücksichtigt werden können hingegen Ausgaben für die Überführung an einen anderen Beisetzungsort als den letzten Wohnort, Trauerkleidung, Kränze und Blumen oder die Instandhaltung der Grabstätte.

Da es sich bei dieser Art Sterbegeld ausschließlich um eine Auslagenerstattung handelt, wird darauf keine Lohnsteuer fällig. Das pauschale Sterbegeld an hinterbliebene Ehepartner und Verwandte gilt hingegen als Einkommen und ist lohnsteuerpflichtig.

Verwendete Quellen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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