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Steuererklärung: Wie Sie Ihren Laptop richtig absetzen


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Kann ich meinen Laptop von der Steuer absetzen?


24.06.2025 - 07:21 UhrLesedauer: 2 Min.
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Frau arbeitet mit Laptop von zu Hause: Ein neues Gerät können Sie je nach Nutzung teils oder voll von der Steuer absetzen. (Quelle: IMAGO/Bonninstudio Images/imago)
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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Laptops und die Steuer.

Noch gut fünf Wochen sind Zeit, dann endet am 31. Juli die reguläre Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 2024. Spätestens jetzt heißt es also, Belege und Rechnungen von Anschaffungen oder Dienstleistungen zusammenzusuchen, die Sie bei der Steuer angeben können. Ein t-online-Leser, der im vergangenen Jahr einen neuen Laptop gekauft hat, wollte wissen: "Ich nutze das Gerät sowohl privat als auch beruflich – aber deutlich mehr für die Arbeit. Kann ich den Kaufpreis von der Steuer absetzen?"

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Grundsätzlich gilt: Von der Steuer absetzen können Sie Dinge, die Sie selbst angeschafft haben und für Ihre berufliche Tätigkeit verwenden. Dabei müssen Arbeitsmittel, die inklusive Mehrwertsteuer mehr als 952 Euro gekostet haben, normalerweise über mehrere Jahre abgeschrieben werden, wie Udo Reuß, Steuerexperte bei Wiso Steuer erklärt. "Für Computer, Computer-Zubehör und Software gilt aber, dass Sie die gesamten Kosten bereits im Anschaffungsjahr absetzen dürfen. Hierfür gilt eine einjährige Nutzungsdauer."

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Doch wie verhält es sich, wenn Sie den Laptop sowohl beruflich als auch privat nutzen? In dem Fall zählt fürs Finanzamt die tatsächliche zeitliche Nutzung – bisweilen sogar mit etwas Spielraum: "Wenn Sie den Laptop zu mindestens 90 Prozent beruflich nutzen, können Sie aufrunden und die gesamten Ausgaben als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung ansetzen", so Reuß. "In den übrigen Fällen lassen sich nur die auf den beruflichen Anteil entfallenden Ausgaben abrechnen."

Nutzungszeit dokumentieren

Der Tipp des Steuerexperten: "Bei einem Bürojob akzeptiert das Finanzamt einen geschätzten beruflichen Anteil von 50 Prozent." Angestellte können also die Hälfte der Anschaffungskosten als Werbungskosten ansetzen. Theoretisch ist es auch möglich, einen höheren Anteil anzusetzen. "Das müssen Sie dem Finanzamt aber glaubhaft machen können", sagt Reuß – etwa, indem Sie über Ihr Nutzerverhalten Buch führen.

Der Steuerexperte empfiehlt, beispielsweise über drei Monate hinweg in einem Computer-Nutzerbuch die beruflichen und privaten Nutzungszeiten zu dokumentieren und so den beruflichen Nutzungsanteil auszurechnen. "Alternativ können Sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, die den beruflichen Einsatz des Laptops bestätigt."

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Anfrage bei Wiso Steuer
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