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VBL-Betriebsrente: Warum steigt sie nicht mit der Inflation?


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Warum steigt die Betriebsrente nicht mit der Inflation?


07.05.2025 - 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.
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Rentnerehepaar sichtet Unterlagen: Wer im öffentlichen Dienst beschäftigt war, hat oft Anspruch auf eine Betriebsrente der VBL. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Iuliia Zavalishina/imago)
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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Steigerung der Betriebsrente.

Für viele ist die Betriebsrente ein wichtiges Zusatzeinkommen zur gesetzlichen Rente. Neben privaten Firmen bietet auch der öffentliche Dienst eine solche Rente für seine Beschäftigten. Bekannt ist etwa die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die VBL-Betriebsrente erhöht sich jedes Jahr zum 1. Juli um ein Prozent.

Warum aber, so möchte ein t-online-Leser wissen, nicht um mehr? Etwa um so viel wie die gesetzliche Rente, deren Anpassung sich an der jährlichen Entwicklung der Bruttolöhne orientiert und damit häufig die Inflation ausgleicht? Zum 1. Juli 2025 steigt die gesetzliche Rente um 3,74 Prozent.

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Auf Nachfrage von t-online heißt es von der VBL, man sei bei der jährlichen Anpassung der Betriebsrente an den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (ATV) gebunden.

"Bei der Einführung des neuen Leistungsrechts zum 1. Januar 2002 hatten sich die Tarifvertragsparteien bewusst dafür entschieden, die jährliche Anpassung pauschal auf 1 Prozent festzulegen, und zwar unabhängig von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung", so ein Sprecher. Das entspreche auch einer Regelung, die der Gesetzgeber für Betriebsrenten aus der Privatwirtschaft vorgesehen habe (§ 16 Absatz 3 BetrAVG).

Rente aus fester Ansparsumme

Trotz Inflation sieht die VBL diese Regelung als gut begründet an. "Zwar wäre es möglich, Renten dynamischer zu gestalten. Das würde jedoch dazu führen, dass die Zahlungen zu Beginn der Rentenlaufzeit bei gleichbleibenden Umlagen und Beiträgen von Arbeitgebern und Beschäftigten geringer ausfielen. Versicherte mit niedrigerer Lebenserwartung würden dadurch benachteiligt. Denn sie profitieren nicht von einer langfristig höheren Dynamisierung", so die VBL.

Kurz gesagt bedeutet das: Weil die Beiträge zur Betriebsrente eines Beschäftigten nicht automatisch jedes Jahr steigen, sondern oft jahrelang gleich bleiben, steht dem am Ende des Berufslebens eine feste Ansparsumme gegenüber. Würde man daraus eine dynamische Rente generieren wollen, ginge das nur, wenn man mit einem geringeren Rentenbetrag starten würde. Das System ist insofern kapitalgedeckt und mit dem Umlagesystem der gesetzlichen Rente nicht zu vergleichen.

1-Prozent-Steigerung wird wohl bleiben

Für den t-online-Leser bedeutet das: Er kann weiterhin "nur" mit der einprozentigen Steigerung seiner Betriebsrente rechnen. "Eine Änderung der 1-Prozent-Regelung ist nach unserem Kenntnisstand derzeit weder von den Tarifvertragsparteien noch vom Gesetzgeber geplant", so die VBL.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Anfrage bei der VBL
  • Eigene Recherche
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