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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Frag t-online Wie viele Monate vor Rentenbeginn muss ich den Rentenantrag stellen?

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um den Übergang in die Rente.
Wer sich dem Ruhestand nähert, steht vor einer wichtigen organisatorischen Frage: Wann genau sollte man den Rentenantrag stellen? Diese Frage beschäftigt auch eine t-online-Leserin, die sichergehen will, dass keine finanzielle Lücke entsteht.
Die Deutsche Rentenversicherung gibt hierzu eine klare Empfehlung: Etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn sollten Sie den Antrag einreichen, damit die Rente pünktlich gezahlt werden kann. Die Bundesregierung spricht von mindestens drei bis vier Monaten, Rentenberater empfehlen sogar, der Rentenversicherung sechs Monate Vorlaufzeit zu geben.
Dass überhaupt ein Antrag nötig ist, ist eine Vorgabe des Gesetzgebers. In § 19 Satz 1 Sozialgesetzbuch IV heißt es dazu: "Leistungen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, nach dem Recht der Arbeitsförderung sowie in der sozialen Pflegeversicherung werden auf Antrag erbracht, soweit sich aus den Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes ergibt."
Übersetzt heißt das: Die Rente kommt nicht automatisch, sobald Sie das Rentenalter erreicht haben. Nur wer selbst aktiv wird, erhält die Zahlung – und muss im Antrag eine ganze Reihe von Angaben machen und zusätzlich Unterlagen einreichen. Folgendes ist für alle Rentenanträge wichtig:
- Ihre Rentenversicherungsnummer
- eventuell Ausweisdokumente wie Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in Kopie
- Wie sind Sie kranken- und pflegeversichert?
- eventuell Ihre Steueridentifikationsnummer
- Ihre IBAN und BIC
- Sind Ihre Versicherungszeiten vollständig?
- Geburtsurkunde Ihrer Kinder
- Nachweise über Berufsausbildungen
- falls Sie schwerbehindert sind: Ihren Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid
- falls Bevollmächtigte da sind: schriftliche Vollmacht
- falls Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle
Stellen Sie fest, dass im Versicherungsverlauf noch rentenrechtliche Zeiten fehlen, sollten Sie Ihrem Rentenantrag weitere Unterlagen zufügen – etwa Nachweise über Ausbildungszeiten oder Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit. Lesen Sie hier, wie Sie den Versicherungsverlauf prüfen.
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Was ist, wenn ich die Frist versäumt habe?
Wichtig: Die Altersrente wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Wer zu spät dran ist, riskiert also, dass sich die erste Rentenzahlung verschiebt – auch wenn der Anspruch an sich besteht. Eine rückwirkende Zahlung ist in der Regel nur innerhalb von drei Monaten möglich.
Den Rentenantrag können Sie persönlich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung stellen, aber auch online über das Kundenportal oder schriftlich per Post. Eine persönliche Beratung kann hilfreich sein, um den Antrag korrekt und vollständig auszufüllen. Alternativ bieten viele Gemeinden oder Versicherungsberater Unterstützung bei der Antragstellung an.
- deutsche-rentenversicherung.de: "Wie beantrage ich meine Rente?"
- bundesregierung.de: "FAQ Rente: Was Sie schon vor der Rente wissen sollten"
- rentenbescheid24.de: "3 oder 6 Monate vor Rentenbeginn den Rentenantrag stellen?"