t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenFrag t-online | Ihr Geld

Steuererklärung mit zwei Jobs nicht immer ein Nachteil: Dann wird es teuer


Frag t-online
Zwei Jobs: Muss ich eine Steuererklärung abgeben?


Aktualisiert am 22.07.2025 - 10:49 UhrLesedauer: 2 Min.
imago images 0822962890Vergrößern des Bildes
IT-Mitarbeiterin: Wer bei zwei Firmen angestellt ist, muss eine Steuererklärung machen. (Quelle: IMAGO/Maria Diachenko/imago)
News folgen

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um einen Zweitjob und die Steuererklärung.

Ein IT-Administrator ist werktags bei einem Mittelständler angestellt und übernimmt abends Aufgaben für ein Start-up. Eine Erzieherin teilt sich ihre Wochenstunden auf zwei Kitas unterschiedlicher Träger auf. Ein Lehrer unterrichtet vormittags und nachmittags an einer Musikschule. Zwei sozialversicherungspflichtige Jobs zu haben, ist keine Seltenheit. Doch, so fragte ein t-online-Leser, muss dann zwingend eine Steuererklärung gemacht werden?

Haben Sie auch eine Frage an unsere Experten?Unser Team steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Geld zur Seite.



Ihre FrageIhre Daten
0/200
Info Icon
Wählen Sie ein Thema, das auch andere Leser interessiert. Unsere Redaktion recherchiert unabhängig und gewissenhaft, bietet jedoch keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung an. Diese Seite wird durch reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google.
* PflichtfeldDatenschutzhinweis

"Wenn Sie im letzten Jahr zwei Jobs gleichzeitig hatten, sind Sie in der Regel verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben", sagt Melanie Holz, Steuerexpertin bei Wiso Steuer. "Das gilt vor allem, wenn Sie von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn bekommen haben."

Meist wird dabei einer der Jobs automatisch in Steuerklasse 6 eingeordnet. Das bedeutet: Für diesen Job gelten keine Freibeträge, wodurch oft mehr Lohnsteuer einbehalten wird. Lesen Sie hier mehr dazu. Trotzdem kann es laut Holz sein, dass durch die Kombination der beiden Einkommen insgesamt zu wenig oder manchmal auch zu viel Lohnsteuer gezahlt wurde.

Finanzamt rechnet nach

"Das Finanzamt verlangt deshalb bei mehreren gleichzeitigen Arbeitsverhältnissen immer eine Steuererklärung", so die Expertin. Das kann sich für Sie auch lohnen: Denn die Behörde rechnet alles zusammen und prüft, ob Sie noch Steuern nachzahlen müssen oder vielleicht eine Erstattung bekommen – zum Beispiel wegen Werbungskosten oder anderen Abzügen.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung mit Wiso Steuer machen, können Sie einfach beide Jobs im Bereich "Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre" unter "Lohnsteuerbescheinigungen" eintragen. Die Software fasst die Angaben automatisch zusammen und zeigt Ihnen sofort, ob am Ende eine Nachzahlung oder Rückerstattung herauskommt. "So wissen Sie frühzeitig, worauf Sie sich einstellen können", so Holz.

Eine Ausnahme gibt es aber: Wenn Ihr zweiter Job ein Minijob war, der pauschal versteuert wurde, müssen Sie diesen gar nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Anfrage bei Wiso Steuer
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...


Bleiben Sie dran!
App StorePlay Store
Auf Facebook folgenAuf X folgenAuf Instagram folgenAuf YouTube folgenAuf Spotify folgen


Telekom