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Verbraucher: Angehörige dürfen Urne häufig nicht selbst transportieren


Verbraucher
Angehörige dürfen Urne häufig nicht selbst transportieren

Von dpa
25.01.2017Lesedauer: 1 Min.
In einer Urne wird die Asche des Verstorbenen nach einer Feuerbestattung aufbewahrt.Vergrößern des Bildes
In einer Urne wird die Asche des Verstorbenen nach einer Feuerbestattung aufbewahrt. (Quelle: Maurizio Gambarini./dpa)
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Königswinter (dpa/tmn) - Trauernde dürfen eine Urne nicht immer selbst zum Friedhof transportieren. Das ist sechs Bundesländern verboten: Hamburg, Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland. Darauf macht die Verbraucherinitiative Aeternitas aufmerksam.

Dann übernehmen die Angestellten des Friedhofes oder des Krematoriums oder der Bestatter diese Aufgabe. Auch in den anderen Bundesländern muss eine ordnungsgemäße Beisetzung sichergestellt sein, damit Angehörige die versiegelte Urne ausgehändigt bekommen. Wer die Überreste eines Verstorbenen also in einer Urne persönlich zur Grabstätte bringen will, muss auf jeden Fall einen Grabplatz auf einem Friedhof nachweisen können.

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