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Freibeträge für Witwenrenten steigen an

Von dpa, hs

Aktualisiert am 27.06.2018Lesedauer: 1 Min.
Witwe
Witwe: Durch die unterschiedlich hohen Freibeträge kann sich die Höhe der Witwenrente bei einem Umzug zwischen den alten und neuen Bundesländern ändern. (Quelle: shapecharge/getty-images-bilder)
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Witwer und Witwen erhalten die Rente für Hinterbliebene nicht immer in voller Höhe. Für einige könnte sich das ändern, denn der Freibetrag für das eigene Einkommen steigt jetzt an.

Ab 1. Juli 2018 erhöhen sich die Einkommensgrenzen für Bezieher von Witwen- und Witwerrenten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Wer eine Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, erhält diese nur dann in voller Höhe, wenn das eigene Einkommen einen bestimmten Freibetrag nicht übersteigt. Wird der Freibetrag überschritten, erfolgt eine teilweise Anrechnung des Einkommens auf die Rente.

Freibetrag steigt in Ost und West

Der Freibetrag ist abhängig vom Wohnsitz des Rentenempfängers und steigt ab Juli 2018 von 819 auf 845 Euro in den alten Bundesländern und von 783 auf 810 Euro in den neuen Bundesländern. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind des Rentenempfängers erhöht sich der Freibetrag um 179 Euro im Westen und um 171 Euro im Osten.

Durch die unterschiedlich hohen Freibeträge kann sich die Höhe der Rente bei einem Umzug zwischen den alten und neuen Bundesländern ändern. Fragen zu Auswirkungen eines Umzugs oder eines Hinzuverdienstes beantworten die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung.

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