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FreibetrĂ€ge fĂŒr Witwenrenten steigen an
Witwer und Witwen erhalten die Rente fĂŒr Hinterbliebene nicht immer in voller Höhe. FĂŒr einige könnte sich das Ă€ndern, denn der Freibetrag fĂŒr das eigene Einkommen steigt jetzt an.
Ab 1. Juli 2018 erhöhen sich die Einkommensgrenzen fĂŒr Bezieher von Witwen- und Witwerrenten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Wer eine Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, erhĂ€lt diese nur dann in voller Höhe, wenn das eigene Einkommen einen bestimmten Freibetrag nicht ĂŒbersteigt. Wird der Freibetrag ĂŒberschritten, erfolgt eine teilweise Anrechnung des Einkommens auf die Rente.
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Freibetrag steigt in Ost und West
Der Freibetrag ist abhĂ€ngig vom Wohnsitz des RentenempfĂ€ngers und steigt ab Juli 2018 von 819 auf 845 Euro in den alten BundeslĂ€ndern und von 783 auf 810 Euro in den neuen BundeslĂ€ndern. FĂŒr jedes waisenrentenberechtigte Kind des RentenempfĂ€ngers erhöht sich der Freibetrag um 179 Euro im Westen und um 171 Euro im Osten.
Durch die unterschiedlich hohen FreibetrÀge kann sich die Höhe der Rente bei einem Umzug zwischen den alten und neuen BundeslÀndern Àndern. Fragen zu Auswirkungen eines Umzugs oder eines Hinzuverdienstes beantworten die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung.