Steuer, Geldanlage, Bauen Wie Verbraucher zum Jahresende noch schnell Geld sparen

Verbraucher können mit einigen Weichenstellungen vor dem Jahreswechsel Geld sparen. Vor allem bei der Steuer lohnt ein Blick auf geplante Investitionen, die zumutbaren Belastungen und die Altersvorsorge.
Investitionen
Wer bestimmte Ausgaben noch in das laufende Jahr vorzieht, kann Steuern sparen. So lohnt es sich mitunter, Werbungskosten für beruflich bedingte Ausgaben noch in diesem Jahr zu bündeln, sofern sie die Grenze des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.000 Euro überschreiten. Was in einem Kalenderjahr darüber hinausgeht, lässt sich steuerlich geltend machen. Dazu könnte beispielsweise die Rechnung für eine Weiterbildung im nächsten Jahr schon 2018 beglichen werden. Auch kann es sich lohnen, noch vor dem Jahreswechsel von einem Fachbetrieb etwas in Haus und Garten erledigen zu lassen.
Krankenversicherung
Bis zu einer individuellen Grenze der "zumutbaren Belastungen", die je nach Familienstand und -größe variieren, muss jeder die Kosten selbst tragen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Wird die Grenze aber überschritten, kann sich dies steuerlich bemerkbar machen. So kann es sich lohnen, die neue Brille noch im alten Jahr zu kaufen, wenn dadurch die individuelle Grenze überschritten wird. Auch hier ist das Datum der Zahlung entscheidend.
Lohnsteuer
Für Minijobber gilt ab 2019 ein höherer Mindestlohn von 9,19 Euro. Wer höhere Steuern und Sozialabgaben vermeiden möchte, sollte daher rechtzeitig seine Arbeitszeit anpassen, um unter der Grenze von 450 Euro im Monat zu bleiben.
Ehepaare sollten prüfen, ob sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt. Sinnvoll kann dies etwa sein, wenn ein Partner im nächsten Jahr Leistungen erhalten wird, die vom Nettoeinkommen abhängen – also Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld. Der Partner, der sein monatliches Netto erhöhen will, nimmt die Klasse III, in der er weniger Steuern zahlt.
Auch mit der Beantragung von Freibeträgen – etwa für Fahrtkosten zur Arbeit, Kinderbetreuung oder Haushaltshilfen – kann das Netto erhöht werden. Noch bis Jahresende müssen Arbeitnehmer ihre Freibeträge beantragen, wenn sie ab Januar berücksichtigt werden sollen. Sämtliche Änderungen bei den Lohnsteuermerkmalen werden beim Finanzamt beantragt.
Geldanlage
Anleger sollten bei ihrer Bank die Freistellungsaufträge für Zinsen und andere Kapitalerträge prüfen. Die Verteilung des Steuerfreibetrags kann bis Ende Dezember angepasst werden. Für Gewinne, die über den Freibetrag von 801 Euro (1.602 Euro für Ehepaare und Lebenspartnerschaften) hinausgehen, müssen Anleger pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer bezahlen – doch auch hier können Verbraucher die Belastung unter Umständen senken: Verluste aus Wertpapiergeschäften bei einer Bank können mit Gewinnen bei einem anderen Institut verrechnet werden.
Und Geringverdiener mit hohen Kapitaleinkünften wie beispielsweise Rentner sollten prüfen, ob ihre Nichtveranlagungsbescheinigung noch gilt. Damit können sie sich, wenn sie keine Einkommenssteuer zahlen, auch die Kapitalertragssteuer sparen. Die Bescheinigung gilt in der Regel drei Jahre.
Altersvorsorge
Riester-Sparer sollten noch vor Jahresende prüfen, ob sie die Mindestbeiträge zahlen – das sind vier Prozent ihres Bruttoeinkommens im Vorjahr. Ist dies nicht mehr der Fall, weil sich zum Beispiel das Einkommen geändert hat, werden die staatlichen Zulagen für diese Form der geförderten Altersvorsorge gekürzt. Bis zum Jahresende können Sparer noch nachzahlen. Der Maximalbetrag, bis zu dem es staatliche Förderung gibt, liegt bei jährlich 2.100 Euro. Die Zulagen können noch zwei Jahre im Nachhinein beantragt werden – bis zum Ende dieses Jahres können sich Verbraucher also noch staatliche Leistungen für 2016 und 2017 sichern.
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Baukindergeld
Familien mit Kindern, die innerhalb dieses Jahres in ein neues Eigenheim gezogen sind, können bei der KfW-Bank einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind über bis zu zehn Jahre beantragen. Wer vor dem 18. September 2018 eingezogen ist, hat noch bis Jahresende Zeit dafür, für Einzüge danach gilt eine Frist von drei Monaten.
- Nachrichtenagentur AFP