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Urteil: Testament auf Tischplatte ist wirksam


Urteil
Testament auf Tischplatte ist wirksam

Von dpa
22.10.2020Lesedauer: 1 Min.
Wo man seinen letzten Willen niederschreibt, ist unerheblich.Vergrößern des BildesWo man seinen letzten Willen niederschreibt, ist unerheblich. Nicht fehlen darf in jedem Fall die Unterschrift. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn./dpa)
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Köln (dpa/tmn) - Wo ein Testament niedergeschrieben wird, hat keinen Einfluss auf seine Wirksamkeit. Der letzte Wille ist auch dann gültig, wenn der Erblasser ihn mit Filzstift auf eine Tischplatte geschrieben hat, heißt es in der Zeitschrift "NJW Spezial" (Heft 21, 2020) mit Blick auf ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 30 VI 92/20). Allerdings muss auch in diesem Fall das Testament unterschrieben werden.

Der Fall: Ein Erblasser schrieb vor seinem Tod sein Testament mit Filzstift auf die Platte eines Holztisches. Darin setzte er eine Frau als Alleinerbin für sein ganzes Vermögen ein. Dem Text auf der Tischplatte fehlte allerdings die Unterschrift.

Der Erblasser hatte auch einen Bruder, der zwischenzeitlich in einem handschriftlichen Testament ebenfalls zum Alleinerben erklärt worden war. Diese Erbeinsetzung hatte der Verstorbene allerdings handschriftlich widerrufen und die entsprechenden Papiere auf den Holztisch mit dem Testament gelegt. Die Frau beantragte nun einen Alleinerbschein.

Das Urteil: Die Richter wiesen den Antrag ab. Dem Testament auf dem Holztisch fehle ein entscheidendes Merkmal: die Unterschrift. Daher sei das Holztischtestament hier unwirksam. Grundsätzlich sei es aber zulässig, seinen letzten Willen auf eine Tischplatte zu schreiben, betonte das Gericht. Denn die Verwendung ungewöhnlicher Materialien und nicht alltäglicher Schreibmaterialien sei gesetzlich nicht untersagt. Zwingend notwendig sei aber die Signatur.

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