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Nach Finanzaffäre: Erzbistum Freiburg muss Millionensumme nachzahlen


Nach Finanzaffäre
Erzbistum Freiburg muss Millionensumme nachzahlen

Von dpa
Aktualisiert am 28.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Geldscheine (Symbolbild): Das Erzbistum Freiburg muss Millionen nachzahlen.Vergrößern des BildesGeldscheine (Symbolbild): Das Erzbistum Freiburg muss Millionen nachzahlen. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa)
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Die Summe ist stattlich: Fast elf Millionen Euro muss das Erzbistum Freiburg an die Rentenversicherung nachzahlen. Damit endet eine seit Jahren schwelende Finanzaffäre in der Diözese.

Das Erzbistum Freiburg muss im Zuge seiner Finanzaffäre wegen nicht korrekt abgeführter Sozialversicherungsbeiträge 10,8 Millionen Euro an die Deutsche Rentenversicherung nachzahlen. Die Summe setzt sich nach Angaben der katholischen Erzdiözese vom Dienstag aus regulären Nachzahlungen in Höhe von rund 6 Millionen Euro sowie weiteren 4,8 Millionen Euro an Säumniszuschlägen zusammen.

Damit endet die vor rund drei Jahren öffentlich gewordene Affäre halbwegs glimpflich für das Erzbistum, das aus Angst vor einer deutlich deftigeren Nachzahlung zwischenzeitlich einen dreistelligen Millionenbetrag zurückgestellt hatte. Bereits im Oktober 2017 hatte das Erzbistum eingeräumt, Beiträge von Beschäftigten zur gesetzlichen Rentenversicherung über viele Jahre hinweg nicht korrekt abgeführt zu haben – die Prüfungen dazu dauerten bis jetzt.

"Die vergleichsweise hohe Rückstellung, die die Erzdiözese zur Abdeckung potenziell drohender Risiken im Jahr 2017 in ihre Bilanz aufgenommen hatte, kann nun zum größten Teil wieder aufgelöst werden", hieß es nun.

Auch Staatsanwaltschaft ermittelte zwischenzeitlich

Die Prüfungen der Rentenversicherung drehten sich nach Bistumsangaben vor allem um die Frage, ob in der Erzdiözese alle vorgeschriebenen Sozialversicherungsabgaben und die damit einhergehende Lohnsteuer korrekt ermittelt und abgeführt worden seien.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwischenzeitlich auch ermittelt und dann im Oktober 2018 mitgeteilt, kein strafrechtlich relevantes Verhalten wie Betrug oder Untreue entdeckt zu haben. Es sei daher kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Erzbischof Stephan Burger sagte, dass in seinem Bistum Fehler gemacht und zu Recht beanstandet worden seien: "Wir haben viele Maßnahmen ergriffen, um diese Fehler zu beheben und werden auch dafür Sorge tragen, solche Fehler zukünftig zu vermeiden."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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