t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Frist verlängert: Pfändungsschutz beim "P-Konto" ausgeweitet


Frist verlängert
Pfändungsschutz beim "P-Konto" ausgeweitet

Von dpa
06.11.2020Lesedauer: 1 Min.
Bundestag und Bundesrat räumen P-Konto-Besitzern ein größeres pfändungsfreies Guthaben ein.Vergrößern des Bildes
Bundestag und Bundesrat räumen P-Konto-Besitzern ein größeres pfändungsfreies Guthaben ein. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa./dpa)
News folgen

Berlin (dpa) - Bereits im Oktober beschloss der Bundestag, den Pfändungsschutz von Guthaben auf dem sogenannten P-Konto zu erweitern. Mit der Reform soll etwa die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchtem, pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert werden. Dieser Neuregelung stimmte nun auch der Bundesrat zu.

Dadurch sollen die Betroffenen höhere Summen ansparen können als bisher. Seit zehn Jahren können Bankkunden ihr Girokonto in einPfändungsschutzkontoumwandeln.

Auf dem "P-Konto" darf ein Guthaben von monatlich knapp 1200 Euro grundsätzlich nicht gepfändet werden, damit auch überschuldete Verbraucher die Möglichkeit haben, Zahlungen abzuwickeln oder Bargeld abzuheben.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom