Frist verlängert Pfändungsschutz beim "P-Konto" ausgeweitet
Von dpa
06.11.2020Lesedauer: 1 Min.

Berlin (dpa) - Bereits im Oktober beschloss der Bundestag, den Pfändungsschutz von Guthaben auf dem sogenannten P-Konto zu erweitern. Mit der Reform soll etwa die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchtem, pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert werden. Dieser Neuregelung stimmte nun auch der Bundesrat zu.
Dadurch sollen die Betroffenen höhere Summen ansparen können als bisher. Seit zehn Jahren können Bankkunden ihr Girokonto in einPfändungsschutzkontoumwandeln.
Auf dem "P-Konto" darf ein Guthaben von monatlich knapp 1200 Euro grundsätzlich nicht gepfändet werden, damit auch überschuldete Verbraucher die Möglichkeit haben, Zahlungen abzuwickeln oder Bargeld abzuheben.
ShoppingAnzeigen
Neueste Artikel
"Die einzig verantwortungsvolle Lösung"
Weberei Curt Bauer
Alois Rainer
Nach Insolvenz im Februar
Verbraucherpreise fallen
Keine Kündigung von Mitarbeitern
Über 40 Prozent
Finanzen A bis Z
Alle Aktien der Indizes
ETFs
Indizes Europa
Indizes USA & Asien
Top Aktien