t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Steuerlicher Vorteil: Übungsleiter können Freibetrag bekommen


Steuerlicher Vorteil
Übungsleiter können Freibetrag bekommen

Von dpa
14.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Wer alte, kranke oder behinderte Menschen pflegt, kann den Freibetrag erhalten, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund.Vergrößern des BildesWer alte, kranke oder behinderte Menschen pflegt, kann den Freibetrag erhalten, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Das gilt auch für Übungsleiter, Ausbilder und Erzieher. (Quelle: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa-tmn./dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Berlin (dpa/tmn) - Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in einer vergleichbaren Tätigkeit arbeitet, profitiert vom Übungsleiterfreibetrag.

Auch wer nebenberuflich eine künstlerische Tätigkeit ausübt oder alte, kranke oder behinderte Menschen pflegt, kann den Freibetrag erhalten, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Ein Nebenjob ist eine Tätigkeit, die nicht ausschließlich zur Sicherung des Lebensunterhaltes dient. Es wird lediglich ein Zuverdienst erzielt. Die gezahlte Aufwandsentschädigung ist bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerfrei. Für diesen steuerfreien Anteil werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Der Übungsleiterfreibetrag ist ab 2021 von jährlich 2400 auf 3000 Euro erhöht worden. Er kann auch anteilig geltend gemacht werden - beispielsweise mit 250 Euro pro Monat.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website