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Oberlandesgericht Naumburg: Tausende Euro Nachzahlung für Prämiensparer


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Tausende Euro Nachzahlung möglich

Von dpa, t-online, cho

Aktualisiert am 09.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Sparkassen-Logo (Symbolbild): Vor allem Sparkassen-Kunden könnten Tausende Euro an Zinsen entgangen sein.
Sparkassen-Logo (Symbolbild): Vor allem Sparkassen-Kunden könnten Tausende Euro an Zinsen entgangen sein. (Quelle: Marco Rauch)
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Ein Urteil mit Signalwirkung: Das Oberlandesgericht Naumburg hat erstmals festgelegt, wie Zinsen von Prämiensparern hätten berechnet werden müssen.

Erfolg für die Verbraucherzentralen: Im Streit um Zinsnachzahlungen an Prämiensparer hat das Oberlandesgericht in Naumburg entschieden, wie die Erträge korrekterweise hätten ermittelt werden müssen. Kunden der beklagten Saalesparkasse dürfen nun auf Nachzahlungen im vierstelligen Bereich hoffen.

"Nachdem die Saalesparkasse jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt hat, können betroffene Sparerinnen und Sparer jetzt aufatmen", sagt Henning Fischer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). "Die Richter des Oberlandesgerichts in Naumburg haben der Sparkasse genau vorgeschrieben, wie die Zinsen nachberechnet werden müssen."

Nämlich so: Grundlage müsste die Entwicklung der Monatswerte für die Umlaufrendite von börsennotierten Bundeswertpapieren mit acht bis 15 Jahren Restlaufzeit sein. Stattdessen hatten es sich viele Banken in den 1990er und 2000er Jahren vorbehalten, die Zinssatz weitgehend frei anzupassen und entsprechende Klauseln in die Prämiensparverträge geschrieben. Betroffen sind vor allem Sparkassen-, aber auch Volks- und Raiffeisenbankkunden.

Prämiensparen: Erste Festlegung dieser Art

Das Besondere an dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht in Naumburg sei, dass erstmals in einem Massenverfahren festgehalten worden sei, wie die Zinsen berechnet werden sollen, so der vzbv. Das Urteil sei grundsätzlich ein Erfolg für Verbraucher. Die Entscheidung zeige, dass die Saalesparkasse die Zinsen nicht richtig berechnet habe.

Allerdings erwägen die Verbraucherschützer in Revision zu gehen, da sie die Nachzahlungen im vierstelligen Bereich in vielen Fällen für unzureichend halten. Eine Revision würde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe landen.

Der BGH hatte 2021 frühere Urteile bestätigt, wonach viele alte Prämiensparverträge vor allem der Sparkassen unzulässige Klauseln enthalten. Betroffene haben bis heute Schwierigkeiten, entgangenes Geld nachträglich ausgezahlt zu bekommen. Die Verbraucherzentralen versuchen, mit mehreren Musterfeststellungsklagen Bewegung in die Sache zu bringen.

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Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Verbraucherzentrale
  • Nachrichtenagentur dpa
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