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Nichts verschenken: Elf goldene Steuertipps für das Jahresende


Kein Geld verschenken
Elf goldene Steuertipps für das Jahresende

t-online, jbü

Aktualisiert am 28.10.2013Lesedauer: 2 Min.
Wer das Haus neu streichen lassen muss, kann dadurch Steuern sparenVergrößern des BildesWer das Haus neu streichen lassen muss, kann dadurch Steuern sparen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Die Jahressteuererklärung für 2012 liegt längst beim Finanzamt, die für 2013 interessiert frühestens nach dem Neujahrstag - wer so denkt, lässt vielleicht viel Geld liegen. Denn jetzt können Sie noch Ausgaben tätigen, um Ihre Steuerlast für dieses Jahr zu senken. Außerdem sollten Sie prüfen, ob Ihnen ein paar Spezial-Vorteile zustehen und Ihre Steuerdaten korrekt sind. Der Ratgeber zeigt Ihnen goldene Steuertipps für die letzten zwei Monate des Jahres.

Ehepaare und Lebenspartner: Wechsel der Steuerklasse prüfen

Wer verheiratet oder verpartnert ist, kann noch bis zum 30. November die Lohnsteuerklasse wechseln. Die neue Kombination gilt dann rückwirkend für das ganze letzte Jahr.

Denn die einmal gewählten Klassen sind nicht für alle Zeit die Besten. Sinnvoll ist ein Wechsel für diejenigen Paare, bei denen sich das Gehalt verändert hat: Verdient der eine deutlich mehr als der andere, ist die Kombination III und V steuerlich am besten. Verdienen beide in etwa das Gleiche, sollten sie die Kombination IV und IV behalten – wer heiratet, erhält diese Kombination automatisch.

Renovieren: Bis zu 4000 Euro absetzen

4000 Euro können jährlich für haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden, 1200 Euro für Handwerkerleistungen. Wer also sowieso den Jahresputz erledigen lassen oder den Flur streichen lassen will, der sollte jetzt noch den Auftrag dazu erteilen.

Implantat, Brille, Medikamente: Jeder Cent zählt

Viele Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Das Besondere dabei: Nicht jeder einzelne Euro ist absetzbar, sondern nur die Kosten, die über der persönlichen "zumutbaren Eigenbelastung" liegen. Je nach Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder können das mehrere tausend Euro im Jahr sein – und erst ab einem Cent darüber spart man Steuern.

Die Liste möglicher Ausgaben ist lang - selbst orthopädische Schuheinlagen und Nikotinpflaster gehören, falls verordnet, dazu. Möglicherweise wird die Eigenbelastungsgrenze demnächst sogar vom Bundesfinanzhof gekippt. Es lohnt sich also, Belege zu sammeln.

Wer in diesem Jahr schon viel Geld für eine Zahnbehandlung ausgeben musste, sollte auch die teure Brille jetzt noch kaufen. Wer wenig Belastung hat, verschiebt den Kauf vielleicht besser auf das kommende Jahr – nämlich dann, wenn der Termin für ein neues Implantat erst 2014 ansteht.

Depots mit Verlusten: Bis zum 15. Dezember Bescheinigung beantragen

Für Kapitalanlagen, die Verluste gemacht haben, benötigen Anleger eine entsprechende Bescheinigung ihrer Bank. Bis zum 15. Dezember muss das Geldinstitut angewiesen werden, eine solche Verlustbescheinigung für das Jahr 2013 auszustellen. Nur dann können diese Verluste mit erfolgreichen Kapitalanlagen bei anderen Banken verrechnet werden.

Riester-Vorteile nutzen

Zulagen gibt es für Riester-Sparer. Außerdem unterstützt der Staat vermögenswirksame Leistungen mit einem steuerfreien Zuschuss. Für diese Vorteile gibt es viele Einzelregelungen. Sie sollten daher gegebenenfalls Ihren Kundenberater fragen.

Weihnachtsbonus: Geld ist steuerpflichtig, Sachleistungen nicht

Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen, Gewinnbeteiligungen: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern am Ende des Jahres Anerkennung zeigen kann. Allerdings sind sämtliche Geldleistungen steuerpflichtig. Eine gute Alternative: Der Chef überlässt seinen Arbeitnehmern Sachleistungen wie Laptops, Tablets oder Smartphones zu Nutzung. Sie sind steuer- und sozialversicherungfrei.

ELStAM-Daten prüfen: Falsche Daten können Steuern erhöhen

Seit 1. Januar 2013 gilt die elektronische Lohnsteuerkarte: Arbeitgeber, Ämter, Banken und Versicherungen melden die Steuerdaten der Arbeitnehmer elektronisch ans Finanzamt. Hier kann es zu falschen, doppelten oder unvollständigen Angaben kommen. Deshalb gilt: Daten prüfen. Dazu ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf dem Portal ElsterOnline erforderlich. Hier müssen Sie die persönliche Steuer-Identifikationsnummer angeben.

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