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Finanzhof-Präsident für Abschaffung von Steuerzins


Steuernachforderungen
Finanzhof-Präsident spricht sich für Abschaffung von Steuerzins aus

Von afp, sm

Aktualisiert am 01.03.2018Lesedauer: 1 Min.
Formular zur Einkommensteuererklärung: Die Abschaffung des Steuerzinses sowohl für Nachzahlungen als auch Erstattungen wäre ein Beitrag zur Vereinfachung des Steuerrechts, sagt der Finanzhof-Präsident Rudolf Mellinghoff.Vergrößern des BildesFormular zur Einkommensteuererklärung: Die Abschaffung des Steuerzinses sowohl für Nachzahlungen als auch Erstattungen wäre ein Beitrag zur Vereinfachung des Steuerrechts, sagt der Finanzhof-Präsident Rudolf Mellinghoff. (Quelle: Oliver Berg/dpa)
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Der Präsident des Bundesfinanzhofes (BFH), Rudolf Mellinghoff, hat sich für die vollständige Abschaffung des Rechnungszinses von sechs Prozent bei Steuernachforderungen und -erstattungen ausgesprochen.

"Ich finde, dass eine völlige Abschaffung der Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen ein Beitrag zur Vereinfachung des Steuerrechts wäre", sagte Mellinghoff der "Wirtschaftswoche". Der 3. Senat des BFH hatte erst vor kurzem entschieden, dass der Zinssatz nicht verfassungswidrig sei. Lesen Sie mehr: Satte 6 Prozent – Überall Niedrigzinsen, doch der Fiskus langt zu.

Zukunft der Zinshöhe für Steuernachforderungen offen?

"Die Frage der Verzinsung ist hoch umstritten", so Mellinghoff weiter. "Daher weiß man nicht, wie der Bundesfinanzhof weitere Verfahren entscheiden wird." Im Übrigen zeigten die Verfahren, "dass es ein erhöhtes Unwohlsein bei den Steuerpflichtigen gibt".

Bei der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen gilt ein Satz von 0,5 Prozent pro Monat, also sechs Prozent pro Jahr. Da die Zinsen in den vergangenen Jahren stark gesunken sind, setzte sich der Steuerzahlerbund bislang für eine Anpassung des Zinssatzes auf 0,25 Prozent pro Monat, also drei Prozent pro Jahr ein.

Einträgliches Geschäft für den Staat

Gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase trifft der Zinssatz, den der Fiskus auf Steuernachforderungen erhebt, bei den Steuerzahlern auf Unverständnis. Doch ungeachtet einer Hoch- oder Niedrigzinsphase – die Höhe sowohl der Nachzahlungszinsen als auch der Erstattungszinsen liegt seit 1961 unverändert bei sechs Prozent pro Jahr. Begründet wird dies – ebenfalls – mit der Vereinfachung der Steuerverwaltung.

Unterdessen sind die sechs Prozent Zinsen für den Staat ein einträgliches Geschäft. Im Jahr 2016 nahm der Bund durch Nachzahlungen unter dem Strich 670 Millionen Euro ein.

Verwendete Quellen
  • AFP
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