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Bis zum 31. März: Wegen Corona-Krise weiter Steuer-Stundungen möglich


Bis zum 31. März
Wegen Corona-Krise weiter Steuer-Stundungen möglich

Von dpa
08.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Auch im Pandemiejahr 2021 können Steuerzahler eine Stundung beantragen.Vergrößern des BildesAuch im Pandemiejahr 2021 können Steuerzahler eine Stundung beantragen. (Quelle: Franziska Gabbert/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa) - Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie können Firmen und andere Steuerzahler weiterhin eine Stundung beantragen, ihre Steuern also später zahlen. Eine entsprechende Ausnahmeregelung sei verlängert worden, teilte das Finanzministerium mit.

Steuern, die eigentlich zum 31. Januar fällig wären, könnten damit bis zum 31. März gestundet werden, wenn man "unmittelbar und nicht unerheblich" wirtschaftlich von der Krise betroffen sei. Auch Ratenzahlungen bis zum 30. Juni sind dem Schreiben zufolge möglich.

Begründet wird die Verlängerung mit weiterhin beträchtlichen wirtschaftlichen Schäden durch das Coronavirus. Die Stundungen sollten "unbillige Härten" vermeiden helfen. Nachweise, wie stark man von der Krise betroffen ist, sollten nicht allzu streng kontrolliert werden. Auch Vollstreckungen sollen bis Ende März ausgesetzt werden, außerdem können Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer nach unten angepasst werden.

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