Mehrfachversicherung vor Gericht Muss ein Schaden doppelt ersetzt werden?

Manche Versicherte haben nicht nur eine Police, sondern zwei oder mehr Verträge. Dennoch haben sie keinen Anspruch darauf, dass ihnen die Versicherungsprämie im Schadensfall doppelt ausgezahlt wird. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg hervor (Az.: 5 U 18/17), wie die "Neue juristische Wochenschrift" berichtet.
Aus einer Mehrfachversicherung entstehen keine mehrfachen Erstattungsansprüche. Denn Versicherte können immer nur den Ersatz für den tatsächlich entstandenen Schaden verlangen.
In dem verhandelten Fall hatte ein Versicherter nach einem Brandschaden seine Hausratversicherung auf 40.000 Euro in Anspruch genommen. Die Versicherung verweigerte die Zahlung, weil eine Mehrfachversicherung vorliegt.
Bei bewusster Mehrfachversicherung verfällt Schutz
Die Richter teilten diese Auffassung. Der Mann hatte bereits Jahre vorher zwei Versicherungen abgeschlossen – und vier Monate später für einen Wasserschaden doppelt gemeldet und doppelt kassiert. Daraufhin ließ er die Versicherungssumme jeweils erhöhen. Nach Auffassung des Gerichts sei davon auszugehen, dass der Mann von Anfang an beabsichtigte, im Schadensfall doppelt abzurechnen.
Doch besteht eine Mehrfachversicherung, können Verbraucher nicht doppelt kassieren. Wurden mehrere Verträge geschlossen, um bewusst mehrfach abzurechnen, kann dies sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen – denn dann sind die Verträge nichtig.
Quelle:
- Nachrichtenagentur dpa
- Neue juristische Wochenschrift